Virtuelle Casinospiele:Der Staat spielt mit

Woman playing online poker late at night, games and gambling concept (stokkete)

Raus aus der Illegalität: Bislang machten sich Teilnehmer an Glücksspielen im Netz theoretisch strafbar. Das ändert sich jetzt - und der Fiskus greift zu.

(Foto: Stokkete/imago images)

Von Sommer an sollen Glücksspiele im Netz erlaubt sein - zugleich wird eine neue Steuer eingeführt. Gegen die Pläne des Fiskus regt sich heftiger Widerstand.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Für einen kurzen Abschnitt in dieser langen Geschichte sah es so aus, als gäbe es ausnahmsweise keinen Ärger mehr. Die Bundesländer haben neue Regeln für virtuelle Spielautomaten und Pokerrunden im Netz beschlossen, eine Zeitenwende steht bevor, das Online-Zocken wird unter Auflagen bundesweit legal. Jahrelang hatten die Länder darum gerungen. Und nun, vom 1. Juli an, soll es losgehen: mit offiziellen Lizenzen für Casinoangebote im Internet, später mit einer neuen Behörde, die das alles überwachen soll. Die hohen Millionengewinne auf einem bislang weitgehend illegalen Schwarzmarkt werden neu verteilt.

Doch dann kamen die Steuerpläne, und die haben jetzt doch großen Ärger zur Folge. Neben den neuen Spielregeln haben die Länder eine Erweiterung des Rennwett- und Lotteriegesetzes auf den Weg gebracht, in dem ansonsten die Steuern auf Lotterien, auf Sport- und Pferdewetten geregelt sind. Wer künftig am virtuellen Pokertisch oder am Smartphone-Spielautomaten zockt, soll nun für jeden Euro Einsatz 5,3 Prozent Steuern zahlen. Die Steuer würde dann jedes Mal fällig, wenn sich die Walzen drehen. Das Gesetz war vorigen Donnerstag bereits in erster Lesung im Bundestag und soll ebenfalls im Juli in Kraft treten. Es löst dann die bislang schon gültige Umsatzbesteuerung für Online-Glücksspiele ab.

Während das Regelwerk im Bundestag nur Randthema war, haben Branchenverbände das ganz große Besteck ausgepackt. Sie halten die Reform für katastrophal: Während derzeit bei Spielautomaten im Durchschnitt 96 Prozent der Einsätze wieder an die Spieler ausgezahlt werden, müsste diese Quote mit der neuen Steuer deutlich niedriger ausfallen. Die Angebote würden weniger attraktiv - was an sich auch Ziel der Steuer ist. Die Spieler aber würden weiterhin und umso mehr auf den Schwarzmarkt abwandern, so argumentieren Vertreter der bisher weitgehend illegal in Deutschland operierenden Industrie. Es ist der Versuch einer Abgrenzung zu denjenigen Anbietern, die auch künftig ohne Lizenz aktiv sind.

Verbände reichen Beschwerde in Brüssel ein

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und die European Gaming and Betting Association haben zudem jeweils eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Im Fall von stationären Spielangeboten, etwa in Spielhallen, besteuert der Fiskus nämlich nur das, was an Erträgen bei den Anbietern bleibt. Hinzu kommt die kommunale Vergnügungssteuer von gut 20 Prozent. Die Steuerlast ist im Ergebnis niedriger, als sie im Fall der virtuellen Pendants nun werden soll. Diese Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Automatenspielen könnte die EU-Kommission als unzulässige staatliche Beihilfe für die stationären Spielangebote werten. "Das bringt den Gesetzgeber in Erklärungsnot", sagt Clemens Holtmann, Europarechtler der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, der die Beschwerde des DSWV verfasst hat. "Diese offensichtliche beihilferechtliche Problematik hat man anscheinend nicht geprüft", sagt er.

Im schlimmsten Fall könnte die Brüsseler Behörde am Ende entscheiden, dass die Regeln im Rennwett- und Lotteriegesetz auch für Offline-Angebote gelten müssen. Mit der Folge, dass Spielhallenbetreiber und die staatlich lizenzierten Spielbanken - also die deutsche Version von Casinos - erhebliche Summen an den Fiskus nachzahlen müssten. Noch ist das ein ungewisses Szenario, mit einem vergleichbaren Beihilfe-Fall aus Dänemark hätte die EU-Kommission allerdings eine Blaupause.

Das Ministerium erwartet mehr Gerechtigkeit

Das Bundesfinanzministerium widerspricht deutlich und rechnet ganz anders. Die vorgesehenen Regelungen seien so konzipiert, "dass sie zu einer Besteuerung des Online-Glücksspiels und des terrestrischen Spiels auf vergleichbarem Niveau führen, so dass eine beihilferechtliche Problematik gerade nicht entsteht", heißt es. Würde man auch online weiterhin nur den Umsatz besteuern, wären demnach wiederum die Spielhallen benachteiligt. Es ist auch ein ungewöhnliches Gesetz, das da gerade geändert wird: Die Einnahmen aus den dort geregelten Steuern fließen komplett an die Länder. Von dort kamen über den Bundesrat sowohl die ersten Vorschläge, als auch der fertige Gesetzentwurf; die Gesetzgebungskompetenz liegt indes allein beim Bund.

Um seine Position zu untermauern, erinnert das BMF an die vor neun Jahren eingeführte Sportwettsteuer: fünf Prozent auf den Einsatz, zumeist umgelegt auf die Kunden. Die Steuer hatte zu einem ähnlichen Aufschrei in der Branche geführt, selbst manch großer Anbieter musste mit Strafverfahren zur Steuermoral gezwungen werden. "Damals wurden vergleichbare Behauptungen aufgestellt und gegen die Neuregelung vorgebracht, die sich nicht bestätigt haben", schreibt das Ministerium. Dass Poker- und Automatenspiele mit ihren immer wieder neu eingesetzten Spielgewinnen ganz anders funktionieren als Sportwetten? Hat als Argument anscheinend nicht überzeugt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: