Süddeutsche Zeitung

Cannabis:Die Sieger

Drei Firmen dürfen künftig die Pflanze zu medizinischen Zwecken in Deutschland anbauen: die kanadischen Unternehmen Aphria und Aurora sowie das Berliner Start-up Demecan. Vorausgesetzt, es klagt niemand dagegen.

Von Kathrin Konyen

Nun steht fest, wer in Deutschland künftig Cannabis für medizinische Zwecke anbauen darf. Die Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den 79 Bewerbern mitgeteilt, dass die beiden kanadischen Firmen Aphria und Aurora sowie das Berliner Start-up Demecan in den kommenden vier Jahren Medizinalcannabis anbauen dürfen. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass dagegen keine rechtlichen Mittel eingelegt werden.

Ein Punkt, der den Unmut der unterlegenen Bewerber wecken dürfte, ist, dass nicht nur Aphria und Aurora zu den global etablierten Cannabisproduzenten aus Kanada zählen, sondern quasi auch Demecan: Das im Sommer 2017 gegründete Unternehmen ist in einem Joint-Venture mit der Wayland Group, die ebenfalls eine kanadische Firma und bereits eine feste Größe auf dem Cannabismarkt ist. Für Verwunderung sorgt auch, dass das BfArM die insgesamt 13 Lose, die jeweils zum Anbau von 200 Kilogramm Cannabisblüten im Jahr berechtigen, an nur drei der Bieter vergeben hat: Demecan hat den Zuschlag für drei der Lose, die beiden Kanadier haben jeweils fünf Lose bekommen.

Ein Bewerber hat das Ausschreibungsverfahren in Frage gestellt, worüber das OLG Düsseldorf am 22. Mai entscheiden soll. Aber es ist unklar, ob die Verhandlung stattfinden wird - Branchenkennern zufolge ist das klagende Unternehmen Aphria, das als Ausschreibungsgewinner die Klage wohl nicht aufrechterhalten dürfte.

Da weltweit immer mehr Länder Cannabis als Arzneimittel zulassen oder auch beim Freizeitkonsum legalisieren, ist die Nachfrage immens gestiegen. Die nach Deutschland importierenden Firmen haben immer wieder Lieferengpässe. Das geht letztlich zu Lasten der Patienten, denen oft nicht die vom Arzt verschriebene Sorte zur Verfügung steht.

Angesichts der rechtlichen Unsicherheit geben sich die Unternehmen zu ihren Plänen derzeit bedeckt. Und die unterlegenen Firmen schrecken sicher nicht vor rechtlichen Schritten zurück, um sich ihren Platz im Markt zu sichern. Das zeigte sich schon 2018, als die Ausschreibung des BfArM vom OLG Düsseldorf gekippt wurde. Darin wurde von den Bewerbern Erfahrung im Anbau von Medizinalhanf gefordert, was deutsche Unternehmen nicht legal erfüllen können.

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Quelle:
SZ vom 08.04.2019
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