Nie war es in Deutschland leichter, an medizinisches Cannabis zu gelangen. Auf einer Telemedizin-Plattform wie Doktor ABC oder Dr. Ansay reichen schon ein paar Klicks: Man füllt einen Onlinefragebogen aus, auf dem man einen Grund wie „Kopfschmerzen“ oder „Schlafstörungen“ einträgt. Ein Arzt wandelt diesen nach kurzer Zeit in ein Rezept um. Dieses gelangt automatisch an eine Versandapotheke, die das Cannabis direkt an die Haustür bringt. Möglich ist das, weil medizinisches Cannabis im Zuge der Teillegalisierung vor genau zwei Jahren nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht darin eine „bedenkliche Fehlentwicklung“. Sie kritisiert, Telemedizin-Plattformen legen das Gesetz in ihrem Sinne aus, um es Freizeitkonsumenten einfach zu machen, auf ihren Plattformen Cannabis zu kaufen. Ein Gesetzesentwurf, der unter anderem den Onlineversand von medizinischem Cannabis verbieten soll, liegt bereits vor.

BGH-Urteil:Die juristische Grauzone beim Cannabis-Handel wird kleiner
Medizinisches Cannabis lässt sich hierzulande leicht auf Telemedizin-Plattformen bestellen. Nun hat der BGH geurteilt, dass eine Plattform für eine solche Behandlung unzulässig wirbt. Das könnte künftig das Geschäft erschweren.
Die Gesundheitsministerin hat recht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Freizeitkonsumenten derzeit auf Rezept kiffen. Aber sie sollte nichts dagegen unternehmen. Denn wer sein Gras über eine Telemedizin-Plattform kauft, geht nicht mehr in den Park zum Dealer, der potenziell auch härtere Drogen anbietet. Zudem unterliegt das medizinische Cannabis den Qualitätsstandards des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Man weiß als Konsument also, was man bekommt – anders als beim Gras von der Straße, das mit Haarspray oder synthetischen Cannabinoiden gestreckt sein könnte.
Mag sein, dass die Regierung sich die Teillegalisierung ursprünglich anders vorgestellt hat. Denn dass Rezepte für medizinisches Cannabis leicht erhältlich sind, sollte eigentlich nur Patienten den Zugang zu Gras als Medikament erleichtern. Doch als Nebeneffekt lassen sich mit den Telemedizin-Plattformen andere Ziele erreichen, auf die man mit der Teillegalisierung abgezielt hat: Der Schwarzmarkt wird so weniger relevant.
Auch der Jugendschutz wird auf Telemedizin-Plattformen besser geachtet als auf dem Schwarzmarkt. Denn die Ärzte, die hier Rezepte für Cannabis verschreiben, sind per Gesetz zu Sorgfalt verpflichtet. Auf der größten Telemedizin-Plattform für Medizinalcannabis, Bloomwell, etwa können nur diejenigen bestellen, die nachweisen, dass sie volljährig sind. Dafür wird eine Kopie des Personalausweises hochgeladen. Ob auf dem Schwarzmarkt jemals nach einem Altersnachweis gefragt wurde, kann man stark bezweifeln.
Dass auch Freizeitkonsumenten auf Telemedizin-Plattformen einkaufen, liegt indes auf der Hand. Die Hürden sind niedrig, die Preise liegen mit bis zu drei Euro deutlich unter denen vom Schwarzmarkt, und der Versand erfolgt in vielen Großstädten sogar am selben Tag. Zahlen zeigen, dass der Markt für medizinisches Cannabis seit der Teillegalisierung rasant gewachsen ist. Rund eine Milliarde Euro betrug der Umsatz allein 2025 laut dem Bundesverband für pharmazeutische Cannabinoid-Unternehmen.
Dass viele Freizeitkonsumenten ihr Gras auf Rezept bestellen, kann auch damit erklärt werden, dass es derzeit kaum Möglichkeiten gibt, um legal an Konsumcannabis zu kommen. Derzeit gibt es dafür zwei Wege: Entweder Konsumenten bauen ihr Gras selbst an, oder sie werden Teil einer Anbauvereinigung. Für Ersteres braucht man einen grünen Daumen und viel Geduld – denn der Eigenanbau ist aufwendig. Vom Einpflanzen eines Hanfsamens bis zur Ernte vergehen Monate. Für Zweiteres braucht man schlicht das Glück, am richtigen Fleck in Deutschland zu leben. Im Sommer 2025 gab es nicht einmal 300 Anbauvereinigungen. Die können wohl kaum den hiesigen Bedarf decken. Dazu verteilen sie sich auch sehr ungleich. In NRW waren es immerhin 83, in Bayern nur acht. Das liegt an komplizierten Zulassungsprozessen für Vereine und Behörden, die sich querstellen.
Für Freizeitkonsumenten gibt es daher häufig nur zwei Optionen: Entweder sie kaufen sich ihr Gras in der Apotheke, oder sie gehen zu ihrem Dealer des Vertrauens. Es sollte klar sein, welche Option die bessere ist.

