Burger King:Kampfpreise zulässig

- Die US-Schnellrestaurantkette Burger King kann hungrige Kunden aller Voraussicht nach auch künftig mit Kampfpreis-Aktionen in die Filialen locken. Ein gegen die regelmäßigen Rabatte rebellierender Berliner Burger-King-Wirt hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag quasi keine Chance, seine Klage gegen die europäische Muttergesellschaft Burger King Europe zu gewinnen. Der Gastronom argumentiert, dass die von Burger King vorgegebenen Sonderpreise gegen das Verbot der Preisbindung im Kartellrecht verstoßen. Dem folgten die Richter nicht. Die Werbeaktionen seien nicht kartellrechtswidrig, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. "Unsere vorläufige Auffassung geht momentan zu Ihren Lasten aus." Ursprünglich waren es zwei klagende Wirte, von denen aber nur noch einer das Verfahren weiter betreibt. Die meisten Burger-King-Wirte sind Franchisenehmer.

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