Süddeutsche Zeitung

Burger King GmbH:3000 Mitarbeiter vor dem Nichts

Die 89 Burger-King-Filialen der Yi-Ko Holding sind pleite, die Verhandlungen sind gescheitert. Nach zahlreichen Verstößen gegen Arbeitsrecht und Hygiene-Regeln folgte nun der Gang zum Insolvenzgericht.

Von Max Hägler, Stuttgart

Enttäuschung bei den Mitarbeitern von Burger King und bei Whopper-Fans: Die Burger King GmbH des Franchisenehmers Yi-Ko Holding, Betreibergesellschaft von 89 geschlossenen Schnellrestaurants, hat Insolvenz angemeldet. Das teilte das zuständige Amtsgericht Stade am Mittwochnachmittag mit. Yi-Ko stehe vor der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Damit droht 3000 Angestellten zu Weihnachten die Arbeitslosigkeit.

Der US-Konzern Burger King hatte Ende November dem Franchisenehmer Yi-Ko Holding die Lizenz für 89 Filialen gekündigt, weil die Verantwortlichen die Hygiene und den Umgang mit den Mitarbeitern zu sehr haben schleifen lassen - und deswegen eine unangenehme Medienberichterstattung drohte. Seitdem rangen Rechtsanwälte und Berater um eine Lösung. Zu Beginn der Woche schien eine Wiedereröffnung nahe. Die Läden wurden wieder geschrubbt, und Yi-Ko vermeldete, dass man kurz vor einer Einigung stehe.

Gespräche gescheitert

Am Dienstagabend wendete sich das Blatt. Die Gespräche scheiterten, wie Stunden später Burger King bestätigte. Grund sei gewesen, so teilte der Konzern mit, dass es "in der Kürze der Zeit und mangels ausreichender Informationen" nicht möglich gewesen sei, die potenziellen Risiken in der Firma abzuschätzen. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass die Yi-Ko - zumindest nach Lesart von Burger King - offensichtlich weiterverkauft werden sollte. Mittwochfrüh kommentierte der Konzern das Scheitern der Gespräche noch mit einem "bedauerlich". Als am späten Nachmittag die Insolvenz bekannt wurde, fehlte das Wort dann.

Tatsächlich gab es ein Zeitlimit bei den Verhandlungen: Mit der fristlosen Kündigung der Lizenz, die der Konzern am 19. November ausgesprochen hatte und dem damit einhergehenden Stopp der Belieferung mit Hack und Semmeln, hatten die 89 Filialen und die dahinter stehende Yi-Ko Holding keine Chance, den Geschäftsbetrieb ertragreich weiterzuführen. In so einer Situation haben Geschäftsführer und Eigentümer von Gesetzes wegen nur 21 Tage Zeit, eine Lösung zu einem Weiterbetrieb zu erarbeiten. Diese Frist ist abgelaufen.

Der russische Eigentümer gilt als belastet

Wie es aussieht, setzte der frühere Miteigentümer Alexander Kolobov von Yi-Ko vor allem darauf, die Geschäfte selbst weiterführen. Er hatte über seine im Steuersparparadies Zypern gemeldete Caronada Holding Limited noch vor wenigen Tagen alle Anteile übernommen und hoffte wohl, dass er nach dem Abgang seines in die Kritik gekommenen Kompagnons Ergün Yildiz wieder die Erlaubnis zum Betrieb der Filialen bekommen würde. So lasen sich die Pressemitteilungen seiner Berater in den vergangene Tagen und auch deren Erklärung zur Insolvenz: Der Konzern habe die Kündigung nicht zurücknehmen wollen, obwohl die Yi-Ko zu erheblichen Investitionen und Zugeständnissen bereit gewesen wäre. Aber Investitionen von Kolobov wollen die Konzernmanager dem Vernehmen eigentlich gar nach so sehr - sie wollen einen Neustart mit ganz anderen Eigentümern. Denn der Russe ist zwar gern gesehener Geschäftspartner in Osteuropa, aber in Deutschland ist er belastet, weil er in den vergangenen eineinhalb Jahren als Mitgesellschafter nichts getan hatte, um die Probleme bei Yi-Ko abzustellen.

Der Gang zum Insolvenzgericht nun bedeutet allerdings nicht das endgültige Aus für die 89 Schnellrestaurants und die 3000 Jobs: Der Insolvenzverwalter ist von Amts wegen bemüht, die sogenannte Masse zu vermehren, das Vermögen also, das er an Gläubiger verteilen könnte. Das wächst jedoch mit dem Geschäftsbetrieb. Und so dürfte der vom Amtsgericht Stade bestellte Verwalter - der Jurist Marc Odebrecht aus Hamburg - sehr schnell die Gespräche mit dem US-Konzern suchen und um zumindest vorläufige Lizenzen für die Läden bitten. Danach wird er die 89 Filialen wohl weiterverkaufen.

Und auch vor einem Münchner Gericht ist die Causa gelandet: Zwei Tage vor Weihnachten wird sich das dortige Landgericht mit einem entsprechenden Widerspruch des Yi-Ko-Managements gegen die Kündigung befassen. Wobei der Konzern offenbar auf die reinigende Wirkung der Insolvenz setzt: "Jetzt ist der Weg frei für einen kompletten Neuanfang", hieß es in einer Mitteilung der deutschen Burger-King-Zentrale. Bedauern klingt wahrlich anders. Man werde versuchen, hieß es weiter, eine Lösung für die unverzügliche Wiedereröffnung und dabei "eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenarbeiten".

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SZ vom 11.12.2014/jasch
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