Bundeswirtschaftsministerium:Gabriel stellt harte Bedingungen für Edeka-Tengelmann-Fusion

Edeka Tengelmann und Kaiser's

Einkaufstüten von Kaiser's, Tengelmann und Edeka

(Foto: dpa)
  • Wirtschaftsminister Gabriel will die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann nur unter strengen Auflagen genehmigen.
  • Das Ministerium pocht auf gewerkschaftliche Aufsicht und Arbeitsplatzgarantien.

Harte Auflagen für Fusion

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Fusionspläne der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann nur unter strengen Auflagen genehmigen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will so den Erhalt von Arbeitsplätzen und Tarifverträgen bei dem Zusammenschluss sichern.

Am Dienstag legte sein Ministerium dazu Bedingungen vor, unter denen eine Ministererlaubnis erteilt werden könnte. Danach sollten die Parteien sich äußern, eine endgültige Entscheidung sei in einigen Wochen zu erwarten. Nötig für eine Zusage seien beispielsweise:

  • Minimal 95 Prozent der konkreten Beschäftigungsverhältnisse in den Filialen werden weitergeführt.
  • Die Mitarbeiter bekommen rechtssichere Tarifverträge und gewerkschaftliche Bestätigung.
  • Moratorium: Fünf Jahre lang dürfen Tengelmann-Filialen nicht an selbständige Lebensmitteleinzelhänder verkauft werden. 24 Monate lang darf es in Tengelmann-Filialen keine betriebsbedingten Kündigungen geben.

Die Bedingungen sind aufschiebend gestaltet. Die Fusion darf erst vollzogen werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Defizitäre Supermarktkette

Die Tengelmann-Gruppe will sich von ihrer traditionsreichen Supermarktkette trennen, da sie seit 15 Jahren Verluste macht. Seit November 2014 hatte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub darum gekämpft, die defizitäre Filialkette mit 16 000 Beschäftigten zu verkaufen. Mehr als eine halbe Milliarde Euro Verlust sollen die Märkte seit dem Jahr 2000 nach Angaben von Tengelmann gemacht haben.

Neben Edeka hatten auch andere Unternehmen ihr Interesse an Teilen des Tengelmann-Filialnetzes bekundet, darunter die Rewe Group, Kaufland und der Lebensmittel-Discounter Norma.

Einwände des Kartellamts

Das Kartellamt hatte im April 2015 die geplante Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorerst untersagt. Der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel würde dadurch erheblich eingeschränkt, so die Begründung. Zwar fällt Tengelmann mit einem Anteil von 0,6 Prozent auf dem deutschen Markt kaum ins Gewicht, in Städten wie München, Berlin oder Bonn ginge den Kunden jedoch eine wertvolle Einkaufsalternative verloren, urteilten die Wettbewerbshüter.

Die Unternehmen hatten daraufhin eine Sondergenehmigung bei Gabriel beantragt. Der Wirtschaftsminister kann diese erteilen, wenn nach seiner Einschätzung das Gemeinwohlinteresse - also beispielsweise der Erhalt von Jobs - die Wettbewerbsbedenken aufwiegt. Die Monopolkommission hatte dazu im August 2015 geurteilt, dass Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Sie riet Gabriel deshalb, keine Ministererlaubnis zu erteilen - auch nicht unter Auflagen. Gabriel muss sich daran aber nicht halten.

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