Bundesverwaltungsgericht:Richter verbieten Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

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Anwohner klagen seit Jahren über die hohe Lärmbelastung, der Flughafenbetreiber Fraport verweist auf die Bedeutung des wichtigsten deutschen Luftfahrt-Drehkreuzes. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen verboten - und die vom Land Hessen genehmigten Ausnahmen für unrechtmäßig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Die vom Land Hessen genehmigten Ausnahmen seien nicht rechtmäßig, urteilten die Richter. Die hessische Landesregierung hatte bei der Ausbaugenehmigung für das wichtigste deutsche Luftverkehrs-Drehkreuz durchschnittlich 17 Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen.

Das oberste Verwaltungsgericht bestätigt damit eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die nächtlichen Flüge im Herbst vorläufig untersagt hatte. Das Verbot ist ein Sieg für Anwohner in der Nähe des Großflughafens im Rhein-Main-Ballungsraum. Städte in der Einflugschneise wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen hatten gegen die vom Land Hessen erlaubten Ausnahmen geklagt.

Fluggesellschaften hatten immer wieder auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens verwiesen. Aus ihrer Sicht sind Nachtflüge - vor allem wegen des Frachtverkehrs - unverzichtbar.

Flughafenausbau an sich ist zulässig

Die Leipziger Bundesrichter hatten schon in der mündlichen Verhandlung Mitte März Zweifel an der hessischen Regelung erkennen lassen und den lärmgeplagten Flughafen-Anrainern damit Hoffnungen gemacht. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel hatte betont, dass die Erlaubnis von Nachtflügen an sehr hohe Hürden gebunden sei. Die schiere Bedeutung eines Flughafens allein sei nicht ausreichend.

Gleichzeitig mit der jetzigen Entscheidung zum Nachtflugverbot erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Flughafenausbau insgesamt für zulässig. Hessen muss jetzt den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung für den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen, nachbessern. Die hessische CDU/FDP-Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.

Mit dem Leipziger Urteil hat ein jahrelanger Rechtsstreit um den Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Ende genommen. Ende 2007 hatte das Land die vierte Landebahn und den damit verbundenen Ausbau genehmigt. Der Widerstand gegen das Großprojekt war zuletzt stark gewachsen. An Montagabenden versammelten sich seit Monaten jeweils mehrere tausend Demonstranten im Flughafen. Die Initiatoren haben aber schon angekündigt, dass die Proteste auch nach dem Leipziger Urteil weitergehen sollen. Ziel sei es, auch tagsüber den Lärm zu verringern.

Hart getroffen von dem Verbot wird die Lufthansa. Ihre Cargo-Tochter hat in Frankfurt eine eigene Frachtflotte stationiert. Einige der Flugzeuge transportierten nachts Waren nach Asien und Nordamerika. Ein Nachtflugverbot kostet Lufthansa Cargo nach eigenen Angaben im Jahr 40 Millionen Euro Gewinn. Nach dem Urteil verloren die Lufthansa-Aktien 2,5 Prozent ihres Werts. Die Papiere des Flughafenbetreibers Fraport notierten 1,5 Prozent im Minus.

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