Bundesverfassungsgericht:Höchste Richter in Raumnot

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: beim Euro-Verfahren in Raumnot

(Foto: dpa)

Nach dem Debakel um den NSU-Prozess hat nun auch Karlsruhe ein Platzproblem: Für die Verhandlung über die Euro-Rettung musste das Verfassungsgericht selbst entscheiden, wie die wenigen Sitzplätze verteilt werden. Ganz überzeugend ist die Vergabe nicht - wobei diesmal statt der Presse eher das Publikum Grund zur Klage hat.

Von Helmut Kerscher

Wochenlang wurde das vom Oberlandesgericht München praktizierte "Windhundverfahren" bei der Platzvergabe im NSU-Prozess kritisiert und schließlich vom Bundesverfassungsgericht korrigiert. Jetzt hatte Karlsruhe dasselbe Problem vor der Verhandlung Mitte Juni über die Euro-Rettung - und musste in eigener Sache klären, wie ein korrektes Verfahren zur Vergabe von Sitzplätzen aussehen kann. Ganz überzeugend ist das Modell nicht, wobei diesmal statt der Presse eher das Publikum Grund zur Klage hat.

Die Mitteilung des Gerichts kam am 14. Mai: Journalisten und Bürger, so hieß es, könnten sich vom Dienstag, 21. Mai, Schlag 12, bis zu diesem Dienstag, 12 Uhr, um Sitzplätze für die Verhandlung bewerben. Für die Presse wurden Kontingente gebildet, im Übrigen galt das Windhundverfahren - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und wer kam nun zuerst? Eine Gruppe junger Juristen der Universität Freiburg war es jedenfalls nicht. Sie will ihr Fax am 21. Mai "eine Minute vor 12 Uhr" abgesendet haben, nach Angaben des Gerichts kam es um 12.02 Uhr an.

"Es war die erste Anmeldung, die wir nicht mehr berücksichtigen konnten", bedauerte Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Insgesamt gebe es leider nur elf Plätze für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Ein bisschen wenig für ein Gerichtsverfahren von nationaler und internationaler Bedeutung, für einen Streit auch zwischen Bundesbank und Europäischer Zentralbank über die Euro-Rettung. Andererseits ist die Bedeutung dieses Prozesses schon Teil des Problems: Es gibt 98 Verfahrensbeteiligte - Kläger, Bevollmächtigte, Sachverständige - sowie 16 Gerichts- und Sicherheitspersonen, die unbedingt im Sitzungssaal sein müssen. Damit sind alle 114 Plätze vergeben. Viele Prozessbeteiligte müssen sich mit einem Sitz in einem von drei Zusatzräumen zufriedengeben, in denen wenigstens der Ton übertragen wird.

Die Richter wollten nicht in einen größeren Saal umziehen

Aber sind 114 Plätze nicht ohnehin viel zu wenig für ein Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht? Das finden auch die Mitglieder dieses Gerichts, das wegen einer Generalsanierung seiner Glaspavillons in einer früheren Kaserne arbeiten muss. Der "Dienstsitz Waldstadt" liegt nicht nur weit weg von der Innenstadt, er ist vor allem bei wichtigen Verhandlungen und Verkündungen in den Jahren 2011 bis 2014 deutlich zu klein.

Umziehen in einen größeren Saal wollten die Richter nicht. So mussten sie sich in eigener Sache um eine "gleichheitsgerechte Auswahlentscheidung" und "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen" für die Medien bemühen. Heraus kam ein kompliziertes neues Akkreditierungsverfahren. Zunächst wurden über die 42 Plätze auf der Presse-Empore hinaus weitere 72 Plätze in zwei Zusatzräumen mit Tonübertragung geschaffen. Danach reservierte das Gericht 15 Plätze für Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (maximal einen Platz pro Medium) und bildete vier Kontingente: für Medien mit Sitz in Deutschland, in einem anderen Staat der Euro-Zone, in einem Staat außerhalb der Euro-Zone sowie für freie Journalisten.

Vielleicht ging die Rechnung auf; das Ergebnis wird im Laufe der Woche bekanntgegeben. Sollte jemand klagen wollen: Zuständig wäre das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

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