Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen weiterhin eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. Die Bettensteuern werden auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent.
Bundesverfassungsgericht:Bettensteuer bleibt
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