Bundessozialgericht:Kasse zahlt nicht für Raucherentwöhnung

Raucher können von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung keine Kostenübernahme für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung verlangen. Es verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass nikotinabhängige Krankenversicherte nach dem Gesetz keine Arzneimittel zur Entwöhnung erstattet bekommen, alkohol- oder drogenabhängige Menschen dagegen Medikamente gegen ihre Sucht auf Kassenkosten erhalten können. Das entschied das Bundessozialgericht (B 1 KR 2 KR 25/18 R). Es wies die Klage einer 71-jährigen Raucherin aus Eckernförde ab. Die Frau leidet wegen ihres Nikotinkonsums an einer chronischen Lungenwegserkrankung. Um von ihrer Tabaksucht loszukommen, verlangte sie von ihrer Krankenkasse unter anderem die Erstattung der Kosten für ein ärztlich verordnetes Arzneimittel zur Raucherentwöhnung in Höhe von insgesamt 1251 Euro.

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