Bundessozialgericht in Kassel:Gesundheitskarte mit Bild ist rechtmäßig

  • Die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig.
  • Das Bundessozialgericht in Kassel weist die Klage eines Rentners zurück.
  • Der Kläger argumentierte, auf der Karte würden Daten gespeichert, ohne dass der Besitzer prüfen könne, was mit ihnen passiere.
  • Das Gericht wies die Klage ab, da die Gesundheitskarte helfe, Missbrauch vorzubeugen.

Urteil über die Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt nach einem Gerichtsurteil nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der persönlichen Daten. Mit seiner Entscheidung weist das Bundessozialgericht in Kassel die Revision eines Klägers aus Hessen zurück.

Klage eines Rentners

Ein Rentner aus Nordhessen hatte seiner Krankenkasse kein Foto zukommen lassen und wandte sich auch gegen den Chip. Dort würden Daten gespeichert, ohne dass er selbst Einfluss auf deren Verwendung habe, argumentierte er.

Der Anwalt des Klägers hatte in seinem Plädoyer ein Ersatzdokument für seinen Mandanten gefordert. Es könne nicht nachverfolgt werden, wer die hochsensiblen Daten, die auf der Karte gespeichert werden, abrufe und verarbeite, sagte der Anwalt.

Die Argumentation des Gerichts

Das Bundessozialgericht wies die Klage nun ab. Das Foto, die Speicherung der Stammdaten sowie deren künftiger Abgleich griffen zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gelte aber "nicht schrankenlos". Bei der Gesundheitskarte sei der Eingriff "durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt".

So helfe das Foto und auch die Angabe des Geschlechts, Missbrauch zu vermeiden. Das gelte auch für den künftig geplanten Abgleich der Daten. Dabei könnten beispielsweise ungültige Karten erkannt werden. Dass gleichzeitig die Daten auch aktualisiert werden sollen, verbessere die Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenkassen.

Das wird auf der Karte gespeichert

Die neuen Karten wurden von den Krankenkassen 2013 eingeführt, ihre Nutzung ist seit Jahresbeginn 2014 Pflicht. Der Speicherchip enthält bislang nur die sogenannten Stammdaten, wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht. Diese Karten sollen künftig bei den Ärzten mit den Daten der Krankenkasse abgeglichen werden. Nur freiwillig sollen künftig auch weitere Daten gespeichert werden können, etwa die Blutgruppe, Allergien oder schwere Krankheiten.

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