Süddeutsche Zeitung

Bundessozialgericht:Geld zurück

Leiharbeitsfirmen müssen Sozialbeiträge in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Grund sind unwirksame Tarifverträge, welche die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen unterzeichnet haben.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Leiharbeitsfirmen müssen wegen unwirksamer Tarifverträge Sozialbeiträge rückwirkend nachbezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Forderungen der Sozialversicherungsträger sind demnach grundsätzlich zulässig. Die 3300 betroffenen Zeitarbeitsunternehmen, die Leiharbeiter auf Basis eines inzwischen für unzulässig erklärten Tarifvertrages beschäftigten, könnten nicht auf den Vertrauensschutz pochen. Jede Forderung sei jedoch genau zu prüfen, teilte das Kasseler Gericht mit.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hatte jahrelang Tarifwerke unterzeichnet, bei denen sich die Frage aufdrängte: Gilt deren Nächstenliebe nur den Arbeitgebern? Selbst Verträge, in der ein ostdeutscher Arbeitgeber für einen ungelernten Arbeiter nur 4,83 Euro brutto die Stunde zahlen musste, waren der CGZP eine Unterschrift wert. 2010 machte das Bundesarbeitsgericht damit Schluss. Die Richter sprachen der Gewerkschaft das Recht ab, Tarifverträge abzuschließen. Dafür sei die Zahl ihrer Mitglieder zu gering. In solchen Fällen gilt bei Leiharbeitern der Grundsatz, dass sie für die gleiche Arbeit genauso wie ein Stammbeschäftigter zu bezahlen sind. Dies wirkt sich auf die Sozialbeiträge aus. Diese sind dann nicht nach den tatsächlich bezahlten, sondern nach den rechtlich fälligen Löhnen zu berechnen. Seitdem wird um die Rückforderungen gestritten. Wie lange diese rückwirkend erhoben werden können, ließ das BSG offen. Dies sei jeweils im Einzelfall zu entscheiden (Az.: B 12 R 11/14 R).

Von den etwa 3300 geprüften Leiharbeitsfirmen hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach eigenen Angaben insgesamt 238 Millionen Euro zurückgefordert. Die Prüfungen seien bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen, sagte ein Sprecher der DRV. Bislang sollen die Leiharbeitsfirmen aber erst knapp 100 Millionen Euro tatsächlich gezahlt haben.

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Quelle:
SZ vom 17.12.2015
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