Bundesregierung:Umweltministerium plant härtere Auflagen für große Tierställe

Barbara Hendricks

Härtere Auflagen für große Tierställe: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

(Foto: Nuria Casulleres/dpa)
  • Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) plant schärfere Auflagen für Massentierhaltung.
  • Betroffen ist etwa das Baurecht, das Naturschutzgesetz und den Wasserschutz.
  • Die Ministerin wehrt sich gegen Kritik.

Das Bundesumweltministerium will die intensive Tierhaltung deutlich erschweren. Das geht aus einem 14-seitigen Gesetzentwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Das "Intensivtierhaltungsgesetz" zielt auf Änderungen von Gesetzen, bei denen das Umweltministerium die Federführung hat, darunter das Baurecht, das Naturschutzgesetz sowie Vorgaben für den Wasserschutz.

So sollen bisherige Privilegien für Landwirte im Baugesetz gestrichen werden. Danach können Landwirte große Tierställe selbst dann errichten, wenn es keinen entsprechenden Bebauungsplan gibt. Einzige Bedingung: Der Betrieb muss über ausreichend Fläche verfügen, um das nötige Futter zu erzeugen, zumindest rein theoretisch.

Das Umweltministerium will ihnen dieses Bau-Privileg nun nehmen. Kommunen müssten damit für große Anlagen - etwa für mehr als 15.000 Hennen, mehr als 600 Rinder oder mehr als 1500 Mastschweine - in Zukunft Bebauungspläne aufstellen. Kurzum: Der Gemeinderat müsste sich mit jedem Bauvorhaben auseinandersetzen. Vielerorts hatten Kommunen bisher tatenlos zusehen müssen, wenn unweit der Ortschaften Ställe entstanden.

Wiesen und Weiden schützen

Im Wasserhaushaltsgesetz will Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die bisher möglichen Entschädigungen kippen, wenn erhöhte Anforderungen "die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken". Auch Regelungen im Immissionsschutzgesetz möchte sie ändern: So kann ein Nachbar, der sich von einer Tiermastanlage belästigt fühlt, bislang vom Betreiber allenfalls Schadensersatz fordern. Eine Gesetzes-Änderung soll es nun möglich machen, nachträglich noch Auflagen durchzusetzen.

Eine Änderung des Naturschutzgesetzes soll Wiesen und Weiden schützen, das so genannte "Grünland". Je intensiver die Tierzucht, desto weniger Weiden braucht es. Naturschützer beklagen seit Jahren deren Rückgang des Grünlandes, mit dem meist auch die Artenvielfalt schwindet. Der Gesetzentwurf soll nun verbieten, "Grünland, das seit mindestens fünf Jahren besteht, in Ackerland oder in eine sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche umzuwandeln". Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 100.000 Euro Strafe.

Der Bauernverband hatte schon gegen die ersten Vorstöße in diese Richtung rebelliert. Gerade kleine und mittlere Höfe würden so bedroht, warnt er. Nur größere Anlagen könnten die strengen Auflagen erfüllen. Hendricks hält dagegen. "Wer behauptet, damit würde die bäuerliche Landwirtschaft gefährdet, hat die Dimensionen nicht verstanden", sagte sie der SZ. "Das hat schon industrielle Ausmaße." Ziel sei es, "Fehlentwicklungen" bei der Tierhaltung einzudämmen.

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