Wären die Renten deutlich höher, wenn die Kosten für die Rentenversicherung fairer verteilt wären? Wenn Leistungen, welche die Politik bestellt, konsequent vom Bundeshaushalt bezahlt würden und nicht von Beschäftigten und Arbeitgebern mit ihren Sozialbeiträgen zur Rentenversicherung? Die Frage wird nicht nur in Fachkreisen diskutiert, sondern auch in der Politik. Es geht um die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – und um viel Geld. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte erst vergangenen Mai erklärt, wenn man alle diese politisch gewünschten Leistungen aus dem Bundeshaushalt bezahlen würde, so müsse der Bund der Rentenkasse etwa 40 Milliarden Euro im Jahr mehr überweisen als es dies bisher tut. Damit könnte man laut DRV die Renten deutlich anheben oder den Beitragssatz um etwa zwei Prozentpunkte senken.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wurde ein Türchen geöffnet für eine Erhöhung der Mittel, man werde 2029 „die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es da. Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zeigt nun, wie sich die Bundesregierung positioniert – und warum sie wohl die Taschen zuhalten dürfte.
Unter versicherungsfremden Leistungen (vfL) versteht man grob gesagt Zahlungen der Sozialkassen, die nicht wegen Beiträgen als Beschäftigter geleistet werden, sondern aus anderen, politisch gewollten Gründen. Hierzu zählt etwa die Mütterrente, bei der Müttern (und Vätern) bewusst Rentenbeiträge gutgeschrieben werden, obwohl sie für diese nicht selbst eingezahlt haben, denn sie waren wegen des Nachwuchses ja nicht erwerbstätig. Ein weiteres Beispiel sind die Möglichkeiten, nach einem langen Arbeitsleben ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Die Grünen hatten die Bundesregierung unter anderem gefragt, inwiefern sie die vfL durch die Bundesmittel von rund 122 Milliarden Euro abgedeckt sieht und ob sie nicht deutlich mehr überweisen müsste.
Der Gesetzgeber entscheidet
Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, macht in ihrer Antwort allerdings klar, dass sich die Bundesregierung hier keine Einschränkungen auferlegen will. Eine volle Deckung politisch gewollter Hilfen sei weder verfassungsrechtlich noch per Gesetz vorgegeben, schreibt Griese. „Die gesetzliche Festlegung der Höhe der Bundeszuschüsse ist und bleibt die Entscheidung des Gesetzgebers.“ Der Gesetzgeber habe sich bei diesen Zuschüssen „explizit für eine Pauschale entschieden“, so Griese. „Dies bedeutet gerade keine ‚Eins-zu-eins-Erstattung‘ der nicht beitragsgedeckten Leistungen durch den Bund.“
Überhaupt, schreibt Griese weiter, dienten die Zuschüsse auch anderen Zwecken wie etwa der Begrenzung der Lohnnebenkosten. Zudem sei die Definition der versicherungsfremden Leistungen umstritten. Die Bundeszuschüsse lagen laut Griese 2023 bei 84,3 Milliarden Euro und damit zwischen einer engen Definition von nicht beitragsgedeckten Leistungen (68,2 Milliarden Euro) und einer erweiterten Abgrenzung (124,1 Milliarden Euro). Die Bundeszuschüsse bilden den Großteil der sogenannten Bundesmittel, die weitere Hilfen aus dem Haushalt umfassen. Man könnte die Antwort so übersetzen: Was für bestellte Extras wie die Mütterrente an die Rentenkasse fließt, das wollen wir selbst frei entscheiden.
Der Grünen-Sozialpolitiker Armin Grau kritisiert dies als fehlende Festlegung. „Auch eine pauschale Abgeltung sollte sich stark daran orientieren, was abgegolten werden soll. Das ist bei den Bundeszuschüssen nicht der Fall. Sie liegen sehr nahe an der unteren Grenze dessen, was abzugelten ist“, sagt er der SZ. „Daher sollten sie in Zukunft höher ausfallen.“ Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allerdings jetzt bereits Nöte, das Geld für die kommenden Haushalte zusammenzukratzen. Allein für Arbeit und Soziales rechnet er mit fast 30 Milliarden Mehrausgaben bis 2029. Hauptkostentreiber dabei: die Zuschüsse an die Rentenkasse.
