Süddeutsche Zeitung

Justiz:Bundesregierung will Unternehmen besser vor Datenklau schützen

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Von Markus Balser, Berlin

Der Fall gilt dem Verfassungsschutz als Paradebeispiel. Die Angreifer fanden die undichte Stelle schnell. Ein frustrierter Ingenieur war bereit, das Geheimnis der Windanlagen eines Ökostromunternehmens zu verraten. Fast zwei Millionen Euro zahlten ausländische Konkurrenten an die Führungskraft. Das Unternehmen wurde so regelrecht ausgeplündert. Folge: Die Firma ist inzwischen pleite. In der digitalen Welt gelten Geschäftsgeheimnisse als bedrohte Art. Das Bundesjustizministerium will deshalb, wie von der Wirtschaft seit längerem gefordert, den Schutz der Geschäftsgeheimnisse mit einem "Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vorantreiben. Das Papier, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Der Entwurf soll einen Paradigmenwechsel einleiten. Erstmals soll künftig ein einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gelten. Sie sollen damit ähnlich wie bislang schon Patente, Marken, Designs oder Urheberrechte umfassend geschützt werden. Innovationsstarke deutsche Unternehmen könnten Ansprüche bei Rechtsverletzungen damit in Zukunft in ganz Europa besser durchsetzen, heißt es in Regierungskreisen. So könnten Gerichte demnach nicht nur ein Verbot von Produkten aussprechen, die mit illegalen Informationen verkauft oder hergestellt wurden. Sie könnten auch den Rückruf und sogar die Vernichtung anordnen. Auch Schadenersatzforderungen werden leichter. Den verschärften Schutz erhalten allerdings laut Entwurf nur Unternehmen, die ihre Geheimnisse auch wirklich aktiv schützen. Sie müssen dem Papier zufolge "Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber" sein. Dies können Geheimhaltungsverpflichtungen in Arbeitsverträgen oder auch technische Zugangshürden sein. Nach Angaben aus Regierungskreisen befindet sich der Entwurf nun in der Ressortabstimmung. Er könnte bis Ende des Jahres zum Gesetz werden.

Das Ministerium schweigt

Während Unternehmen die Verschärfung loben, üben Politiker und NGOs Kritik. Sie fürchten, dass der Entwurf Whistleblowern das Leben schwerer machen könnte. Zwar will das Ministerium laut internen Dokumenten mit dem Entwurf den "Schutz von Whistleblowern und Journalisten verbessern". Ein eigener Paragraf erlaubt etwa die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen zur "Aufdeckung einer rechtswidrige Handlung oder eines anderen Fehlverhaltens". Allerdings nur, wenn dahinter die Absicht steckt, dem allgemeinen öffentliche Interesse zu dienen.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold warnt, der deutsche Entwurf schütze Whistleblower schlechter als es das EU-Recht verlange. Besonders im Motiv sieht er eine "unzulässige Einschränkung". Whistleblower hätten oft auch eigene Interessen. Trotzdem nütze es der Gesellschaft, wenn Fehlverhalten ans Licht komme. Auch Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Hinweisgeber bei Transparency International, warnt davor, die Aufdeckung nur bei hehren Zielen zu erlauben. Das Ministerium äußerte sich zu den Plänen auf Anfrage nicht. "Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in Abstimmung innerhalb des Ressortkreises der Bundesregierung", sagte ein Sprecher. Details zum Inhalt des Entwurfs werde das Ministerium deshalb nicht kommentieren.

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Quelle:
SZ vom 29.03.2018
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