Bundesrat:Ladesäulen mit EC-Karte
Im Streit um das Bezahlen an Ladesäulen für E-Autos hat der Bundesrat eine wegweisende Entscheidung gefällt. Neue Stromtankstellen müssen demnach von Juli 2023 an mit Lesegeräten für Kredit- und Girokarten ausgestattet sein. Damit folgte die Länderkammer mehrheitlich dem Vorschlag der Bundesregierung, die Ladesäulenverordnung in diesem Punkt zu ändern. Die Kreditwirtschaft hatte sich für ein solches System eingesetzt, das Nutzern von Elektroautos das Bezahlen mit gängigen Bankkarten ermöglichen soll. Der Verband der Automobilindustrie und die Energiewirtschaft hatten sich gegen das Vorhaben gestemmt und mit den Kosten für den Einbau von Lesegeräten argumentiert. Sie favorisieren, das Bezahlen über Smartphone-Apps oder Kundenkarten beizubehalten.