Senderechte:Für Fußball gezahlt, Tennis bekommen - und jetzt?

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Wer als fußballbegeisterter Eurosport-Kunde mit Tennis nicht so viel anfangen kann, kann vorzeitig den Vertrag kündigen. (Foto: Alex Grimm/Getty)
  • Eurosport hat seine Rechte für 40 Bundesligapartien an den Streamingdienst Dazn sublizensiert.
  • Die Kunden bekommen nun nicht mehr das Sportpaket zu sehen, für das sie ursprünglich gezahlt hatten.
  • Immerhin räumt der Sender ihnen die Möglichkeit ein, vorzeitig zu kündigen - ein Angebot, den längst nicht jeder Anbieter macht.

Von Felicitas Wilke

In nicht mal vier Wochen beginnt die neue Bundesligasaison. Die meisten Klubs kaufen neue Spieler ein, die Sportler schwitzen im Trainingslager, und die Fans stellen sich zwei Fragen: Wird endlich ein anderer Verein als der FC Bayern Meister? Und wo werden die Spiele diesmal übertragen? Im Eurosport-Player jedenfalls nicht mehr. Wie seit vergangener Woche bekannt ist, hat der Sender seine Rechte für 40 Bundesligapartien am Freitag, Sonntag und Montag an den Streamingdienst Dazn sublizensiert.

Die zahlenden Kunden bekommen also nicht mehr das Sportpaket zu sehen, für das sie ursprünglich bereit waren Geld auszugeben. Dem zu erwartenden Ärger der Nutzer beugt Eurosport vor, indem der Sender den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt. Wer den Eurosport Player abonniert hat, kann das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden. Auf seiner Website teilt das Unternehmen den Fußballfans mit, sie per Mail oder in der App über das weitere Vorgehen zu informieren.

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Die Abonnenten reagierten in den sozialen Netzwerken erleichtert - und wiesen darauf hin, dass es in der Vergangenheit nicht jeder Anbieter seinen Kunden so leicht gemacht hatte. Tatsächlich passiert es nicht zum ersten Mal, dass ein Pay-TV-Sender überraschend seine Übertragungsrechte an Sportveranstaltungen verliert und die Kunden mit einem Angebot zurücklässt, das sie so nicht bestellt hatten. Und in der Tat ist bis heute nicht ganz klar, ob Abonnenten in solchen Fällen grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht haben.

Als der Pay-TV-Sender Sky in den vergangenen Jahren zunächst die Rechte zur Übertragung einiger Fußballbundesliga- und Champions-League-Partien sowie später auch noch an der Formel 1 abgab, bekamen die Kunden nicht die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Zum Ärger vieler berief sich Sky auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin hieß es, der Sender könne die Inhalte eines Pakets abändern oder anpassen, solange der "Gesamtcharakter" des jeweiligen Pakets erhalten bleibt.

Was Eurosport-Kunden jetzt tun können

Sky argumentierte, dass die verbliebenen Bundesligaspiele und andere Sportarten wie Handball und Tennis das Sportpaket nicht im Wesentlichen veränderten. Als "eine Farce" für jeden Fußball- oder Formel-1-Fan bezeichnet der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke diese Klausel. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Klausel, im Januar urteilte das Landgericht München I (Aktenzeichen 12 O 1982/18), dass sie nicht rechtens ist. Ob die Anbieter ihren Kunden in der Folge auch ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren haben, ist nicht abschließend geklärt. Rechtsanwalt Solmecke schließt daraus jedoch, dass die Unternehmen es ihren Kunden einräumen müssen, "insbesondere, wenn Programm-Highlights wie Bundesliga oder Formel 1 wegfallen". Sonst, argumentiert der Jurist, könnte Netflix plötzlich auch keine Filme mehr zeigen und Spotify nur noch Volksmusik abspielen. Wer sich als Sportfan künftig auf ein Sonderkündigungsrecht beruft, könnte also Erfolg haben - und kann sich im Zweifel beim Anwalt oder der Verbraucherzentrale Rat einholen.

Die Eurosport-Kunden haben solche Probleme nicht. Sie dürfen vorzeitig aus ihrem Vertrag hinaus, wenn sie in Textform kündigen - also nicht zwingend per Brief, sondern auch beispielsweise per E-Mail, Scan oder Chat. In ihrem Schreiben sollten die scheidenden Kunden ihre Kundennummer angeben, sich konkret auf das Sonderkündigungsrecht beziehen und den Grund für die vorzeitige Kündigung nennen, rät Solmecke. Wer dann noch um eine Bestätigung bittet und die Nachricht auf dem Postausgang ausdruckt, ist auf der sicheren Seite und kann beweisen, dass die Kündigung eingegangen sein muss. Jetzt muss nur noch die neue Saison beginnen. Wer die Freitagsspiele nicht mehr vom Sofa aus zu sehen bekommt, kann ja immer noch ins Stadion fahren.

© SZ vom 22.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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