Wettbewerb:Bundeskartellamt will Microsoft schärfer prüfen

Das Bundeskartellamt will Microsoft stärker als bisher in den Blick nehmen. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Der US-Softwarekonzern sei heute „verwobener und stärker als je zuvor“, sagt Behördenchef Andreas Mundt. Anders als die EU-Kommission nehmen sich die deutschen Kartellwächter gleich die ganze Produktpalette vor.

Das Bundeskartellamt will Microsoft genauer in den Blick nehmen. Die Wettbewerbshüter stufen den Softwarekonzern als „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein, wie sie am Montag mitteilten. Damit kann das Kartellamt dank neuer Regeln stärker gegen das US-Unternehmen vorgehen. „Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das „Ökosystem Microsoft“ sei heute „verwobener und stärker als je zuvor“.

Microsoft betonte, mit der Behörde „konstruktiv und verantwortungsvoll“ zusammenarbeiten zu wollen. Der Konzern sei sich seiner Verantwortung bewusst. Die Entscheidung des Kartellamtes gelte für Microsoft insgesamt und nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte, teilte die Behörde weiter mit. Zwar habe auch die EU-Kommission Microsoft im Visier, doch konzentrierten sich die Brüsseler Kartellwächter aktuell auf das Betriebssystem Windows und das Netzwerk Linkedin. Das Bundeskartellamt könne dagegen wettbewerbsgefährdende Praktiken auch abseits dieser Angebote Microsofts unterbinden, unterstrich Mundt.

Der Kartellamtschef hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Auch beim Online-Händler Amazon, dem iPhone-Anbieter Apple, der Alphabet-Tochter Google und der Facebook-Mutter Meta hat die Bonner Behörde eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt. Die Wettbewerbshüter haben 2021 vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um die Konkurrenz in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.

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