Süddeutsche Zeitung

Bundeskartellamt:Im Namen des Wettbewerbs

Das Bundeskartellamt verhängte 2019 Strafen von insgesamt 850 Millionen Euro - gegenüber dem Vorjahr eine Verdoppelung. Die hohen Einnahmen kommen nicht dem Amt, sondern jemand anderem zugute.

Von Caspar Busse

Betroffen sind sehr unterschiedliche Branchen, der Fahrradgroßhandel zum Beispiel, Bereiche wie die Gebäudeausrüstung oder Zeitschriftenverleger, Hersteller von Industriebatterien, der Autostahleinkauf und die Stahlproduktion. Und kurz vor Weihnachten waren auch noch die Anbieter von geprägten Kfz-Kennzeichen dran. Sie alle bekamen es mit dem Bundeskartellamt zu tun und mussten teilweise hohe Geldbußen zahlen, weil ihnen wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen werden konnten.

Insgesamt forderte das Kartellamt 2019 von 23 Unternehmen, Verbänden und Personen knapp 850 Millionen Euro an Bußgeldern, wie die Behörde Ende vergangener Woche mitteilte. Im vergangenen Jahr waren es 376 Millionen Euro gewesen, das Volumen hat sich also mehr als verdoppelt. Der Betrag ist zudem die zweithöchste Summe, die das Kartellamt je an Bußgeldern in einem Jahr verhängte, nach dem Rekord von rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014. Damals schlugen drei sehr große Kartellfälle mit jeweils rund 300 Millionen Euro bei den Anbietern von Zucker, Bier und Wurst zu Buche, die sich abgesprochen und dann höhere Preise verlangt haben.

Die Strafzahlungen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt, darüber kann sich also Bundesfinanzminister Olaf Scholz freuen. Das Budget des Bundeskartellamts, das dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet ist und etwa 350 Mitarbeiter hat, ist deutlich kleiner und liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich. "Die Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit, denn Kartelle schädigen die Wirtschaft und die Verbraucher durch künstlich überhöhte Preise, schlechtere Qualität und ausgebremste Innovation", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Insgesamt 16 Unternehmen hätten 2019 dem Amt Informationen über Verstöße gegen die Wettbewerbsgesetze mitgeteilt, sie gehen dann als sogenannte Kronzeugen straffrei aus oder erhalten deutlich weniger hohe Bußgelder.

Zudem hat das Kartellamt 1400 angemeldete Fusions- und Übernahmevorhaben geprüft, davon 14 in einer zweiten vertieften Phase, nur vier Fälle wurden untersagt, in fünf Verfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben zurück gezogen. Auch die Internetkonzerne Facebook und Amazon waren 2019 im Visier der Behörde. "Aufgrund unserer kartellrechtlichen Bedenken hat Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen geändert", sagte Mundt. Mit dem Facebook-Verfahren seien die Wettbewerbshüter "im Maschinenraum der Datenökonomie angelangt". Aus ihrer Sicht sei der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet, missbräuchlich.

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Quelle:
SZ vom 30.12.2019
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