Das Bundeskabinett plant weitere finanzielle Entlastungen: Grundlage sollen neue Berechnungen zur Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern und zum Steuer- Grundfreibetrag für das Jahr 2020 werden sowie der Steuerprogressionsbericht. Beide Berichte sollen am Mittwoch beschlossen werden.
Der Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass von 2019 an sowohl der steuerliche Grundfreibetrag, der derzeit bei 9000 Euro liegt, als auch der Kinderfreibetrag, der 4788 Euro beträgt, erhöht werden müssen. Die Unterdeckung beim Grundfreibetrag beträgt 168 Euro 2019 und 408 Euro im Jahr 2020; beim Kinderfreibetrag ist sie mit 108 Euro respektive 216 Euro veranschlagt.
Die Berichtsergebnisse sind in dem vom Bundesfinanzministerium vorbereiteten Familienentlastungsgesetz für 2019 und 2020 bereits vorweggenommen und vom Bundeskabinett am 27. Juni beschlossen worden. Demnach wird der Grundfreibetrag im Jahr 2019 um 168 Euro auf 9168 Euro und im Jahr 2020 um weitere 240 Euro auf 9408 Euro erhöht. Das sind insgesamt 408 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt in den gleichen Zeiträumen um 192 Euro auf 4980 Euro und um weitere 192 Euro auf 5172 Euro, insgesamt 384 Euro.
Die Bundesregierung hatte im Familienentlastungsgesetz auch die Ergebnisse des Steuerprogressionsberichts vorweggenommen. Allerdings beruhten diese auf der sogenannten Frühjahrsprojektion, bei der die Inflationsrate leicht höher geschätzt wurde als jetzt bei der neuesten Projektion im Herbst. Ob das Gesetz deshalb nachträglich geändert werden soll, ist der Kabinettsvorlage nicht zu entnehmen.
Die Schätzer gehen davon aus, dass die Auswirkungen der kalten Progression im Jahr 2019 bei einer Inflationsrate von 1,94 Prozent bei rund 3,8 Milliarden Euro liegen. Die kalte Progression wird durch eine Rechtsverschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs entsprechend ausgeglichen. Andernfalls führte die Inflation zu eine Steuermehrbelastung. Die Bundesregierung hat dazu alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen.