Berufsunfähigkeitsversicherungen:Bundesgerichtshof findet „Fitness-Tarif“ einseitig und intransparent

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Der Tarif der Dialog-Lebensversicherung (Generali-Versicherungsgruppe) setzt die Teilnahme an einem „Vitality Programm“ voraus. Der Bund der Versicherten ist dagegen vor Gericht gezogen. (Foto: Uli Deck/dpa)

Wer Sport treibt und regelmäßig zum Arzt geht, soll dafür finanziell belohnt werden – so die Idee von Telematiktarifen. Bei einer Versicherung hat der Bundesgerichtshof nun zwei Klauseln als rechtswidrig eingestuft.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Telematiktarife von Versicherungen galten vor ein paar Jahren als weiteres Anzeichen für das Entstehen einer Big-Brother-Gesellschaft. Wer sich einer engen Überwachung seines Alltags unterwarf, sollte günstiger wegkommen – weil er der Versicherung durch gesundheitsbewusstes Verhalten oder umsichtiges Autofahren Schadensfälle ersparte. Das Modell, so viel lässt sich heute festhalten, spielt inzwischen allenfalls bei den Kfz-Versicherungen eine gewisse Rolle und ist ansonsten eher eine Randerscheinung geblieben. An diesem Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals über einen Telematiktarif entschieden – der die Premiere nicht unbeschädigt überstanden hat: Das Gericht hat zwei Klauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung beanstandet.

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