Die Telematiktarife von Versicherungen galten vor ein paar Jahren als weiteres Anzeichen für das Entstehen einer Big-Brother-Gesellschaft. Wer sich einer engen Überwachung seines Alltags unterwarf, sollte günstiger wegkommen – weil er der Versicherung durch gesundheitsbewusstes Verhalten oder umsichtiges Autofahren Schadensfälle ersparte. Das Modell, so viel lässt sich heute festhalten, spielt inzwischen allenfalls bei den Kfz-Versicherungen eine gewisse Rolle und ist ansonsten eher eine Randerscheinung geblieben. An diesem Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals über einen Telematiktarif entschieden – der die Premiere nicht unbeschädigt überstanden hat: Das Gericht hat zwei Klauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung beanstandet.
BerufsunfähigkeitsversicherungenBundesgerichtshof findet „Fitness-Tarif“ einseitig und intransparent
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Wer Sport treibt und regelmäßig zum Arzt geht, soll dafür finanziell belohnt werden – so die Idee von Telematiktarifen. Bei einer Versicherung hat der Bundesgerichtshof nun zwei Klauseln als rechtswidrig eingestuft.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
