Bundesgerichtshof:Puma gewinnt gegen Pudel

  • Ein Designer wollte sich einen springenden Pudel als eigene Marke eintragen.
  • Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass der Hund der Raubkatze von Puma zu ähnlich ist.

Der Sportartikelhersteller Puma konnte sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Hamburger Designer durchsetzen: Dieser ist mit dem Versuch gescheitert, sich eine Parodie des Puma-Logos als eigene Marke zu sichern. Sein eingetragenes Hunde-Logo muss er nun löschen, weil es zu sehr der springenden Raubkatze ähnelt, für die Puma bekannt ist. (Az: I ZR 59/13)

Der T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter. Laut BGH kann ein Markeninhaber die Löschung einer anderen Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, "der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen".

Eigentumsrechte von Puma gelten mehr als künstlerische Freiheit

Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn muss daher seine Pudel-Marke löschen, kann das Design aber weiterhin nutzen.

Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satire-Zeitschrift, sagt der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.

Bereits die Vorinstanz hatte entschieden, dass der Designer absichtlich auf die Ähnlichkeit zu der Raubkatzen-Marke gesetzt habe, um beim Konsumenten "Aufmerksamkeit zu erschleichen". Damit habe Pudel sich den guten Ruf der Marke der Klägerin für eigene kommerzielle Zwecke zu eigen gemacht.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/ratz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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