Bundesgerichtshof:Nachbar haftet für Brandschaden

Ein Immobilieneigentümer muss unter Umständen für das Verschulden der von ihm beauftragten Handwerker aufkommen, wenn bei den Arbeiten das Nachbarhaus beschädigt wird.

81,25 Millionen Euro, das ist selbst für einen Konzern wie Airbus keine Kleinigkeit. So viel Bußgeld muss der Luftfahrt- und Rüstungskonzern in Deutschland für die österreichische Eurofighter-Affäre zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Einerseits viel Geld, auch für ein Unternehmen mit Gewinnen in Milliardenhöhe. Andererseits kommt Airbus auf diese Weise glimpflich davon. Dem Unternehmen bleibt voraussichtlich ein Prozess gegen frühere Mitarbeiter und Manager erspart. Das dürfte der Grund dafür sein, dass der Konzern den Bußgeldbescheid umgehend akzeptierte. In einem Gerichtsverfahren wären zahlreiche dubiose Vorgänge zur Sprache gekommen, was dem Ruf von Airbus geschadet hätte.

Der Luftfahrt- und Rüstungskonzern hatte Anfang des vergangenen Jahrzehnts, damals noch unter EADS firmierend, 15 Eurofighter-Kampfflugzeuge zum Preis von rund 1,7 Milliarden Euro an die Republik Österreich verkauft. Später stellte sich heraus, dass es dabei zu zahlreichen fragwürdigen Nebengeschäften gekommen war. Staatsanwälte in München und Wien leiteten Verfahren wegen Schmiergeld-Vorwürfen ein. Die Affäre beschäftigte auch mehrere Untersuchungsausschüsse im österreichischen Parlament. Die Ermittler verdächtigten mehr als ein Dutzend meist ehemalige Mitarbeiter und Manager sowie Geschäftspartner von Airbus, österreichische Staatsdiener bestochen zu haben, damit EADS von der Regierung in Wien gegen heftige Konkurrenz den Zuschlag für den Eurofighter bekommt.

Die Münchner Staatsanwälte konnten aber trotz sechs Jahre währender Ermittlungen keine Korruption nachweisen. Die Gelder seien "unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet" worden, teilte der Behörde mit. Es sei nicht feststellbar gewesen, "welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten". Airbus müsse mangels "geeigneter Kontroll- und Sicherungssysteme" das Bußgeld zahlen. Der Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung sei erfüllt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

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