Süddeutsche Zeitung

Bundesgerichtshof gestattet Revision:Fall Schelsky wird neu aufgerollt

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Wiedersehen vor Gericht: Der verurteilte frühere Bundesvorsitzende der Arbeitnehmerorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, kann auf ein milderes Urteil hoffen - dem Bundesgerichtshof sei Dank.

Uwe Ritzer, Nürnberg

Der im Zuge der Siemens-Korruptionsskandale zu einer Haftstrafe verurteilte Wilhelm Schelsky darf sich Hoffnungen auf ein milderes Urteil machen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Revisionsantrag des früheren Bundesvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB in einigen wesentlichen Punkten statt. Der Fall wurde zurück an das Landgericht Nürnberg-Fürth verwiesen, dort wird neu über das Strafmaß verhandelt. Schelsky kann nach Einschätzung seines Verteidigers Jürgen Lubojanski "mit einem auf jeden Fall günstigeren Urteil rechnen."

Schelsky war vor fast genau zwei Jahren vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er von Siemens 30 Millionen Euro dafür kassiert hat, die kleine Organisation AUB zu einem möglichst starken Gegengewicht zur Gewerkschaft IG Metall aufzubauen. Die Zahlungen wurden als angebliche Beraterhonorare verschleiert. Schelsky wurde wegen mehrerer Fälle des Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Er verbrachte insgesamt zwei Jahre und fünf Monate in Untersuchungshaft und wurde 2009 vorläufig auf freien Fuß gesetzt.

Das wird er vermutlich nun auch dauerhaft bleiben. Der BGH bestätigte das Nürnberger Urteil zwar, sofern es sich um den Betrugsvorwurf und die Zweckentfremdung von Siemens-Geldern für Sportsponsoring handelt. Anders als das Landgericht sieht der BGH in puncto unzulässige Beeinflussung der Betriebsratswahlen jedoch keinen Bruch mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Ein solcher habe zwar stattgefunden, jedoch bei Siemens und nicht durch Schelsky. Deswegen sei der ehemalige AUB-Chef berechtigt gewesen, Aufwendungen für die Arbeitnehmerorganisation als Betriebsausgaben von seiner Steuerlast abzusetzen. Genau das hatten die Nürnberger Richter anders gesehen, weshalb sich der inzwischen an der Ostsee lebende Schelsky seit geraumer Zeit zweistelligen Millionenforderungen der Finanzbehörden ausgesetzt sieht. Die entsprechenden Bescheide dürften nunmehr ungültig sein.

Zudem stellten die Karlsruher Richter das Verfahren wegen Beihilfe zur Untreue ein. Untreue zu Lasten von Siemens sei nicht nachweisbar, befanden die Richter. Der Fall geht nun an das Landgericht Nürnberg mit der Maßgabe zurück, die Gesamtstrafe neu zu bilden. Schelskys Anwalt Lubojanski sagte, er freue sich, "dass der BGH in zwei zentralen Punkten der Argumentation der Verteidigung gefolgt ist, die wir vom ersten Verfahrenstag an so vertreten haben." Er gehe nunmehr davon aus, "dass Herr Schelsky nicht wieder ins Gefängnis muss." Mit einer Teil-Neuauflage des Prozesses rechnet Lubojanski nicht vor 2011.

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