Bundesgerichtshof:Facebook-Nutzer könnten nach Datendiebstahl Schadenersatz bekommen

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Facebook-App auf dem Bildschirm eines Smartphones. Unbekannte haben Daten von sechs Millionen Nutzern der Plattform in Deutschland gesammelt. (Foto: Uli Deck/dpa)

Nachdem Hacker private Daten abgegriffen hatten, verhängte die irische Datenschutzbehörde bereits eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe. Der BGH hat eine klare Tendenz, was den Schadenersatz für deutsche Nutzer angeht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Gerichtsprozesse haben ihren eigenen Spannungsbogen, dessen Höhepunkt mit der Verkündung des Urteils erreicht wird. Jedenfalls normalerweise. Bei vielen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs erreicht die Kurve allerdings schon zu Beginn der mündlichen Verhandlung ihren ersten Peak – er heißt „vorläufige rechtliche Würdigung“. Der Senatsvorsitzende legt im Konjunktiv dar, wie der Senat „nach intensiver Vorberatung“ die Sache sieht. So hielt es am Montagnachmittag auch Stephan Seiters, Vorsitzender des VI. Zivilsenats, im Grundsatzstreit um die Konsequenzen eines Facebook-Datenlecks. Das Ergebnis, knapp zusammengefasst: Facebooks Mutterkonzern Meta wird vielen Tausend Nutzern wohl Schadenersatz zahlen müssen.

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