Gerichtsprozesse haben ihren eigenen Spannungsbogen, dessen Höhepunkt mit der Verkündung des Urteils erreicht wird. Jedenfalls normalerweise. Bei vielen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs erreicht die Kurve allerdings schon zu Beginn der mündlichen Verhandlung ihren ersten Peak – er heißt „vorläufige rechtliche Würdigung“. Der Senatsvorsitzende legt im Konjunktiv dar, wie der Senat „nach intensiver Vorberatung“ die Sache sieht. So hielt es am Montagnachmittag auch Stephan Seiters, Vorsitzender des VI. Zivilsenats, im Grundsatzstreit um die Konsequenzen eines Facebook-Datenlecks. Das Ergebnis, knapp zusammengefasst: Facebooks Mutterkonzern Meta wird vielen Tausend Nutzern wohl Schadenersatz zahlen müssen.
Bundesgerichtshof:Facebook-Nutzer könnten nach Datendiebstahl Schadenersatz bekommen
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Nachdem Hacker private Daten abgegriffen hatten, verhängte die irische Datenschutzbehörde bereits eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe. Der BGH hat eine klare Tendenz, was den Schadenersatz für deutsche Nutzer angeht.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
BGH-Leitentscheidung:Tut Datenklau weh?
In einer großangelegten Aktion griffen Hacker Daten von sechs Millionen Facebook-Konten in Deutschland ab. Der BGH muss nun klären, ob den Betroffenen eine Art Schmerzensgeld zusteht.
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