BGH-Leitentscheidung:Tut Datenklau weh?

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Unbekannte Hacker hatten private Daten aus 533 Millionen Facebook-Accounts weltweit eingesammelt. (Foto: Dado Ruvic/REUTERS)

In einer großangelegten Aktion griffen Hacker Daten von sechs Millionen Facebook-Konten in Deutschland ab. Der BGH muss nun klären, ob den Betroffenen eine Art Schmerzensgeld zusteht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war ein gigantisches Datenleck: Unbekannte Hacker hatten private Daten aus 533 Millionen Facebook-Accounts weltweit eingesammelt, davon sechs Millionen in Deutschland – Mailadressen zum Beispiel und vor allem Handynummern. Gut drei Jahre ist es her, als die Daten verbreitet wurden. An diesem Montag geht es um juristische Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Klagen zweier Nutzer, die „immateriellen Schadenersatz“ fordern, also eine Art Schmerzensgeld.

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