Bundesgerichtshof:Bargeld am Schalter darf kosten

Manches Kreditinstitut dürfte das Urteil des Bundesgerichtshof als Freibrief werten, bei Einzahlungen oder Auszahlungen am Schalter kräftig zuzulangen. Doch so einfach ist das nicht.

Von Victor Gojdka

Ein Euro hier, zwei Euro da: Wer sein Girokonto fleißig nutzt und überweist, abhebt oder Bargeld einzahlt, kann am Ende eine überraschend hohe Rechnung bekommen. Viele Banken langen sogar zu, wenn Kunden am Schalter lediglich ihr Bargeld einzahlen wollen oder sich vom Bankpersonal Bares auszahlen lassen.

Nun hat der Bundesgerichtshof über solche Bargeld-Gebühren am Schalter geurteilt. Der Richterspruch lässt sich kurz zusammenfassen: Geldabheben am Schalter darf kosten, aber nicht zu viel.

Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherschutzorganisation Wettbewerbszentrale gegen eine Sparkasse im schwäbischen Günzburg geklagt. Mitunter verlangt die von ihren Kunden eine Gebühr, wenn sie Geld am Schalter einzahlen oder dort abheben wollen. Je nach Kontomodell kann das mitunter einen oder zwei Euro pro Transaktion kosten.

Mit ihrer Klage wollte die Wettbewerbszentrale erreichen, dass die Sparkasse ihren Kunden mindestens fünf kostenlose Zahlungen am Schalter einräumt. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Denn seit 2009 greift eine neue EU-Richtlinie: Sie gibt vor, dass Banken für jeden Zahlungsdienst ein Entgelt verlangen dürfen.

Banken dürften das auf den ersten Blick als Freibrief für noch mehr Gebühren verstehen, wenn Kunden persönlich Bargeld zur Bank bringen. Dann allerdings würden sie den Richterspruch falsch verstehen. Denn zugleich gab das Gericht nämlich auch zu Protokoll, dass die Gebühren nur die tatsächlichen Kosten für die Transaktion decken dürfen. Es könne problematisch sein, dass die Bank für eine Bareinzahlung aber von manchen Kunden einen Euro und von anderen zwei Euro verlange. Die Bank müsse ihre Preise ganz konkret begründen, so der Vorsitzende Richter.

Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht München in einem nächsten Schritt im Detail prüfen, ob die Gebühren der Günzburger Sparkasse tatsächlich angemessen sind.

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