MeinungBGH-Urteil:Der Beschützer der kleinen Leute

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Lesezeit: 2 Min.

Wie Banken ihre Gebühren berechnen und Zinsen kalkulieren ist oft eine überkomplexe Angelegenheit. Umso wichtiger, dass der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Kräfteverhältnisse austariert. (Foto: Uli Deck/dpa)

Unternehmen haben gegenüber ihren Kunden häufig einen Wissensvorsprung. Umso wichtiger, dass der Bundesgerichtshof die einseitigen Machtverhältnisse zugunsten der Schwächeren ausgleicht.

Am Ende haben die Sparerinnen und Sparer nicht alles bekommen, was sie sich vom Bundesgerichtshof (BGH) erhofft hatten. Die Nachzahlung, die ihnen das Gericht aus ihren Prämiensparverträgen zugestand, blieb unter den Forderungen der Verbraucherschutzverbände. Aber das Ergebnis dürfte zu verschmerzen sein, denn unter dem Strich ist das Urteil aus Karlsruhe als Sieg der Anleger zu werten. 20 Jahre lang haben sie gegen die rechtswidrigen Zinsanpassungsklauseln gekämpft, also gegen Vertragsbestimmungen, die den Sparzins letztlich der Willkür der Sparkassen und Volksbanken überlassen hatten. Urteil um Urteil hat der BGH die Bedingungen der Sparverträge beanstandet und die Konditionen einer rechtmäßigen Abwicklung festgelegt. Letzter Akt war nun der Berechnungsmodus für die Höhe der Ansprüche. Zehntausende Sparer dürften vierstellige Beträge zurückbekommen, jedenfalls jene, deren Ansprüche nicht verjährt sind. Für die Branche könnte es um einen einstelligen Milliardenbetrag gehen.

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