Es war das Timing des Zufalls: Vor wenigen Tagen illustrierte ein weltweiter Cyber-Angriff, welches Potenzial solche Attacken haben - nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zu diesem Thema verkündet. Demnach dürfen bedrohte Webseiten Surfprotokolle ihrer Nutzer anfertigen. Der Datenschutz muss zurückstehen, wenn das Risiko von Hackerangriffen besteht. Das Urteil betrifft bestimmte Regierungsportale; die Einzelheiten muss nun das Landgericht Berlin prüfen. Die Entscheidung aus Karlsruhe kann aber auch vielen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, Nutzerdaten zu speichern.
Bundesgerichtshof:Alles für die Sicherheit
Behörden und Firmen dürfen IP-Adressen sammeln, wenn das Risiko von Hackerangriffen besteht. Das könnten viele für sich in Anspruch nehmen.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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