Bundesfinanzhof:Kassenboni teils steuerfrei

Der von einer Krankenkasse gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern der Bonus einen finanziellen Aufwand des Steuerpflichtigen ausgleicht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter urteilten, dass auch pauschal gewährte Boni keine steuerlich relevante Leistung der Kasse sind und den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Allerdings muss die geförderte Maßnahme den Steuerpflichtigen Geld gekostet haben. Der Bonus müsse dann diese Kosten ganz oder teilweise ausgleichen. Bei einer von der Kasse bezahlten Schutzimpfung oder einem Vorsorgetermin fehle dagegen der eigene finanzielle Aufwand.

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