Bundesfinanzhof:Gericht stoppt neue Vizepräsidentin

Die designierte Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs (BFH), Anke Morsch, darf den Posten nicht antreten. Bei der Berufung der Juristin und ehemaligen SPD-Politikerin Anke Morsch habe das Bundesjustizministerium "rechtsfehlerhaft" gehandelt, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Man habe beim "Leistungsvergleich" der Bewerber weder "von einem Gleichstand noch von einem Vorsprung der ausgewählten Bewerberin" ausgehen dürfen. Gegen die Berufung Morschs hatten drei unterlegene Bewerber geklagt - allesamt bereits Vorsitzende Richter und Richterinnen am BFH. Morsch ist bisher Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes, von 2012 bis 2017 war sie Justizstaatssekretärin in Saarbrücken.

Erst vor zwei Wochen hatte der Verwaltungsgerichtshof nach langem Streit die Berufung von Hans-Josef Thesling als neuem BFH-Präsidenten endgültig gebilligt. Ihm war genauso wie Morsch vorgeworfen worden, dass ihm die nötige höchstrichterliche Erfahrung fehle. Wie der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun bei der Besetzung des Vize-Postens weiter vorgehen will, war zunächst unklar, vom Ministerium gab es dazu vorerst keine Stellungnahme.

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