Bundesfinanzhof1 : 0 fürs Finanzamt

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Juventus Turin verlor 2015 in Berlin gegen den FC Barcelona.
Juventus Turin verlor 2015 in Berlin gegen den FC Barcelona. Odd Andersen/AFP

Wer Fußballtickets mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen. Das haben die obersten Finanzrichter entschieden. Sie bestätigten damit den Fiskus.

Von Stephan Radomsky, München

Zugegeben, der Gedanke an ausverkaufte Fußballstadien, an fröhliche Fans und lange Schlangen an den Einlässen, er liegt gerade fern. Bundesliga, Europa und Champions League haben den Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Und die Europameisterschaft ist gar aufs nächste Jahr verschoben.

Überall ruht also der Ball - nur nicht beim Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands oberstem Steuergericht. Der hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Gewinn aus Ticketverkäufen für Sportveranstaltungen der Einkommensteuer unterliegt (Az. IX R 10/18). In dem Fall hatten die Kläger im April 2015 für insgesamt 330 Euro zwei Karten für das Champions-League-Finale dieses Jahres in Berlin gekauft. Im Mai dann verkauften sie die beiden Tickets weiter, und zwar mit sattem Gewinn: abzüglich aller Kosten knapp 2600 Euro. Das Finanzamt schlug die Summe dem Einkommen zu und verlangte darauf entsprechende Steuern, die Verkäufer klagten und bekamen in der ersten Instanz auch Recht.

Der BFH stellte sich nun aber auf die Seite des Fiskus: Bei dem Ticket-Verkauf, so entschieden die Richter, handle es sich um Einkünfte aus der Veräußerungen sogenannter anderer Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Solche Geschäfte seien nur dann von der Steuer befreit, wenn es dabei um Gegenstände des täglichen Gebrauchs gehe - und dazu zählten Fußballtickets eben nicht.

Dass dieser Fall zuungunsten der Steuerzahler ausging, ändert aber nichts an der recht ansehnlichen Erfolgsquote der Bürger beim BFH: Die lag laut dem ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht des Gerichts in den Revisionsverfahren bei immerhin 40 Prozent. Im Jahr zuvor waren es noch 46 Prozent gewesen. Zudem arbeiteten die Richter in München erneut mehr Fälle ab, als hinzukamen. Demnach schlossen die elf Senate des BFH insgesamt 2334 Verfahren ab, während 2245 neue Fälle eingingen.

2015 besiegte der FC Barcelona im Champions-League-Finale übrigens Juventus Turin mit 3 : 1, die Tore schossen damals Rakitić, Morata, Suárez und in der Nachspielzeit Neymar. Es war ein Spiel, das Kommentatoren als "hochklassig" beschrieben und natürlich waren Zehntausende Fans dabei. Andere Zeiten. So viel vom Sport.

© SZ vom 03.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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