Bundesbank:Strengere Regeln

Um Interessenkonflikte und Insiderhandel zu vermeiden, erweitert die Bank die Regeln für private Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Die Bundesbank hat die Regeln für private Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter erweitert. So sollen Insiderhandel und Interessenkonflikte noch besser vermieden werden. Die Bundesbank ist zusammen mit der EZB für die Bankenaufsicht und Geldpolitik verantwortlich. In diesen Geschäftsbereichen arbeiten Fachleute häufig auf Basis vertraulicher Informationen, mit denen man an den Finanzmärkten durch den richtig getimten Kauf von Wertpapieren Kursgewinne machen könnte. Das war schon immer verboten. Die neuen Regeln, die seit 1. September gelten, sollen die Transparenz verbessern. "Die damit einhergehenden Einschränkungen der Beschäftigten sind abgestuft und bewegen sich in dem für Notenbanken üblichen Rahmen", teilte die Bundesbank mit. Sie trügen zum Vertrauen der beaufsichtigten Institute und der allgemeinen Öffentlichkeit in die Institution Bundesbank bei. Ein Bundesbankmitarbeiter hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, ein paar andere legten Widerspruch ein. Die alten Leitlinien richteten sich nur an einen sehr kleinen Teil der Geheimnisträger, waren aber dafür schärfer formuliert. So mussten betroffene Bundesbankmitarbeiter in den vergangenen 20 Jahren jedes, noch so kleine, private Finanzgeschäft melden. Mit den neuen Leitlinien, die nun für rund die Hälfte der 11 500 Beschäftigten gilt, wurde eine Meldeschwelle von 10 000 Euro eingeführt. Erst wenn der Mitarbeiter in einem Monat für diesen Betrag oder mehr bestimmte Finanzgeschäfte tätigt, muss er sie bei der Bundesbank anzeigen. Besonders strenge Vorschriften gelten für Beschäftigte, die in eine von zwei Kategorien für Geheimnisträger fallen. Ein Mitarbeiter der Kategorie eins darf beispielsweise keine Aktien oder Anleihen von Banken und sonstigen Finanzunternehmen aus der EU erwerben. Dies gilt auch für ausländische Geldhäuser mit Niederlassungen in der EU. Bei der Europäischen Zentralbank gelten sogar noch strengere Regeln. Dort sind allen Beschäftigten - vom Präsidentenberater bis zum Hausmeister - Wertpapiergeschäfte mit Aktien oder Anleihen von Finanzunternehmen mit Sitz in der EU untersagt. Das gilt auch für Investmentfonds, die in Finanztiteln engagiert sind. Kurzfristige Wertpapiergeschäfte über mehr als 10 000 Euro monatlich müssen genehmigt werden.

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