Bundesarbeitsgericht:Tausend Euro weniger - weil sie eine Frau ist?

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Demo in Miami, USA: Ungleiche Bezahlung betrifft Frauen weltweit. Deutschland liegt innerhalb der EU beim Überwinden des Gender-Pay-Gap auf den hinteren Plätzen. (Foto: Joe Raedle/AFP)

Eine Außendienstlerin verdiente deutlich weniger als der gleich qualifizierte Kollege. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Das geht so nicht.

Von Kathrin Werner

Die Frau und der Mann machten die gleiche Arbeit. Sie hatten in etwa die gleiche Berufserfahrung und Ausbildung. Sie hatten sogar ziemlich genau zur gleichen Zeit ihren Job neu angefangen - bei dem Metallunternehmen Photon Meissener Technologies in der Nähe von Dresden. 2017 war das, der Job war im Außendienst. Die Frau und der Mann vertraten sich über längere Zeiträume sogar regelmäßig gegenseitig.

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