Süddeutsche Zeitung

Bundesagentur für Arbeit:Rüge vom Bundesrechnungshof

Jobcenter schließen mit Hartz-IV-Empfängern oft unklare Vereinbarungen für die Eingliederung in den Jobmarkt ab.

Von Thomas Öchsner

Die Bundesagentur für Arbeit hat mal wieder Ärger mit dem Bundesrechnungshof. Diesmal geht es um die sogenannten "Eingliederungsvereinbarungen". Diese schließen die Jobcenter mit Hartz-IV-Empfängern ab, die als erwerbsfähig gelten und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Darin verpflichten sich die Behörden zu bestimmten Leistungen, wie etwa eine Weiterbildung zu finanzieren. Gleichzeitig sagen die Arbeitslosen zu, bestimmte Pflichten zu erfüllen, zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Doch das Prinzip "Fördern" und "Fordern" klappt laut den obersten staatlichen Rechnungsprüfern oft nicht so, wie es eigentlich gedacht ist.

In einer internen Mitteilung des Bundesrechnungshof (BRH) äußert dieser "massive Zweifel, dass die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen". Häufig fehlen demnach die entsprechenden Papiere ganz, oder sie seien fehlerhaft und so schlampig formuliert, dass unklar bleibt, wer welche Leistungen genau zu erbringen hat. Dann aber hätten die Vereinbarungen auch "keinen Nutzen für den Integrationsprozess", stellen die Prüfer in dem Bericht fest.

Der BRH hatte bereits in der Vergangenheit den Umgang mit diesen Vereinbarungen kritisiert. Nun scheinen die Prüfer mit ihrer Geduld am Ende zu sein, in ihrer Mitteilung heißt es weiter: Die Nürnberger Bundesagentur hätte zugesagt, sich hier zu verbessern, auch durch neu formulierte Arbeitsanweisungen und eine verbesserte Fachaufsicht. Dies aber habe "die Mängel bislang nicht verhindert oder verringert".

Mehr als ein Drittel der Papiere waren fehlerhaft

Die Auswertung des Bundesrechnungshofs beruht auf einer Stichprobe, 625 Datensätze von erwerbsfähigen Beziehern des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) aus 212 Jobcentern wurden geprüft, Grundlage waren die Daten von 4,8 Millionen Personen, die Ende April 2017 bei den von den Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam geführten Jobcentern gemeldet waren. Das Ergebnis: Bei etwa jedem vierten untersuchten Fall lag keine gültige Eingliederungsvereinbarung vor. Bei mehr als einem Drittel waren die Papiere inhaltlich fehlerhaft formuliert. Die Rechnungsprüfer kommen deshalb zu dem Schluss, "dass die Jobcenter in 60,6 Prozent der Fälle aus der Stichprobe keine gültigen Eingliederungsvereinbarungen oder inhaltlich fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen geschlossen hatten". Hochgerechnet auf alle 3,4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seien damit mehr als zwei Millionen Vereinbarungen inhaltlich fehlerhaft oder fehlten.

Der BRH hält deshalb wenig von Versuchen, weiter nachzubessern. Stattdessen schlägt der Bundesrechnungshof eine "Kann-Regelung" vor. Demnach sollten die Jobcenter nicht mehr mit allen Hartz-IV-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die für einen Job in Frage kommen, sondern dies nur "bei besonderen Problemlagen" tun. Derzeit analysiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) den Nutzen der Vereinbarungen für die Vermittlung von Arbeitslosen im Hartz-IV-System. Bislang wurde nur für einen Teil der Arbeitslosen ein positiver Effekt nachgewiesen.

Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte: "Das Thema beschäftigt uns schon lange." Es sei bereits versucht worden, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Grundsätzlich sei es jedoch schwierig, die Ziele des Gesetzgebers und die tägliche Verwaltungspraxis so in Einklang zu bringen, dass alle davon profitieren. Hier gebe es "eine Diskrepanz". Es gilt deshalb als sicher, dass es zu gesetzlichen Änderungen kommen wird. Fachleute aus dem Bundesarbeitsministerium und der Arbeitsagentur reden schon länger darüber. Bald soll es Ergebnisse geben.

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Quelle:
SZ vom 23.08.2019
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