Brückenteilzeit:Wer heute pflegt, ist morgen arm

Pflege alter Menschen

Die meisten Deutschen würden ihre Eltern laut einer Umfrage pflegen, wenn das nötig wird. Die Brückenteilzeit soll das von Januar an erleichtern.

(Foto: dpa)

Wer Mutter oder Vater betreut, kann von Januar an in Brückenteilzeit gehen. Das kann eine große Erleichterung sein - doch die Sache hat einen Haken.

Von Berrit Gräber

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, halten Familien zusammen. Die Pflegebereitschaft in Deutschland ist nach einer aktuellen Umfrage der Techniker Krankenkasse hoch: 86 Prozent der Befragten sind demnach dazu bereit, nahe Verwandte zu Hause zu betreuen. Sechs von zehn würden sogar ihr Arbeitspensum zurückfahren oder eine längere Auszeit nehmen. Bisher gibt es aber bestenfalls den Anspruch auf Sonderurlaub oder Teilzeit, und das auch nur für maximal zwei Jahre. Ab Januar kann die neue Brückenteilzeit eine längerfristige Option sein. Eine Ideallösung ist aber auch das neue Gesetz nicht, betont Catharina Hansen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Millionen Beschäftigte in Kleinbetrieben haben nichts davon. Ihren Verdienstausfall müssen pflegende Angehörige ohnehin immer allein tragen. Wer heute pflegt, ist morgen arm - an dieser Bürde hat bisher noch keine Reform etwas geändert. Ein Überblick, was ist und was kommt.

Im Notfall ein paar Tage frei

Beim akuten Pflegefall, wenn schnell das Wichtigste organisiert werden muss, dürfen sich Arbeitnehmer von heute auf morgen bis zu zehn Tage lang frei nehmen. Keine Firma darf das verweigern. Die kurzfristige Auszeit muss drin sein, egal wie groß der Betrieb ist. Der Arbeitgeber kann nur verlangen, dass der Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorlegt, wonach das kranke Familienmitglied voraussichtlich pflegebedürftig ist und Hilfe von Angehörigen braucht. Den Lohn braucht er nicht weiter zu zahlen, das wäre eine freiwillige Leistung. Sperrt sich der Chef, können pflegende Verwandte bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des Patienten finanzielle Hilfe beantragen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt maximal 103,25 Euro pro Tag und soll helfen, den Lohnausfall zu überbrücken.

Bis zu fünf Jahre Teilzeit

Über zwei Drittel der gut 2,6 Millionen Pflegebedürftigen werden aktuell von Angehörigen zu Hause betreut, meist von Frauen. Wollen die Beschäftigten nicht aus ihrem Berufsleben aussteigen, tut sich ab 1. Januar 2019 die neue Option auf befristete Teilzeit auf, auch Brückenteilzeit genannt. Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, dürfen ihre Arbeitszeit künftig für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre reduzieren. Danach haben sie Anspruch auf Rückkehr zu ihrem früheren Arbeitspensum und auf ihr altes Gehalt. Das neue Gesetz könne pflegenden Angehörigen helfen, den Job während der oft jahrelangen Pflegetätigkeit nicht ganz aufgeben zu müssen, erläutert Verbraucherschützerin Hansen. Der Haken: Die Lösung greift nur in Firmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern. Die etwa sieben Millionen Beschäftigten in Kleinbetrieben haben nichts davon. Weitere Nachteile: Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es Zumutbarkeitsgrenzen. Ist von 15 Mitarbeitern bereits einer in Brückenteilzeit, darf der Chef ablehnen. Auch betriebliche Gründe können dagegen sprechen.

Ein halbes Jahr Auszeit

Ist der Kranke dauerhaft auf Hilfe angewiesen und mindestens in Pflegegrad 1, können Angehörige seit 2015 auf folgende Möglichkeiten bauen: Sie dürfen bis zu sechs Monate lang Sonderurlaub nehmen und die Arbeitszeit auf null runterfahren bei vollem Kündigungsschutz. Oder sie wechseln in Teilzeit, um einen Angehörigen daheim zu pflegen. Die Regelung gilt unter anderem für die Pflege von Großeltern, Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Das halbe Jahr Pflegezeit oder eine Reduzierung der Arbeitsstunden mit Rückkehrrecht müssen mindestens zehn Tage vorher beim Arbeitgeber schriftlich angekündigt werden. Auch auf diese Pause vom Job haben pflegende Verwandte einen Rechtsanspruch - aber nur, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Wer in kleineren Firmen arbeitet, ist auf das Entgegenkommen des Chefs angewiesen.

Zwei Jahre Familienpflegezeit

Mit sechs Monaten Auszeit vom Job kommen die meisten pflegenden Angehörigen nicht weit. Wer mehr Zeit braucht, dem steht noch die 24-monatige Familienpflegezeit offen. Aber: Wer schon sechs Monate Auszeit vom Job hatte, kann nicht die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit ausschöpfen, sondern nur noch 18 Monate im Anschluss nehmen. In der Familienpflegezeit müssen pflegende Angestellte zudem wieder in die Firma zurück, wenigstens 15 Wochenstunden arbeiten und weiter auf Gehalt verzichten. Dafür stehen sie unter Kündigungsschutz. Wer beide Angebote kombinieren will, sollte bedenken, dass die Gesamtpflegezeit nicht länger als 24 Monate dauern darf, wie Gisela Rohmann betont, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch dieser Anspruch ist rechtlich verankert - aber nur für Firmen mit mehr als 25 Mitarbeitern.

Schulden

Wer sich den unbezahlten Rückzug aus dem Job während der Pflegetätigkeit nicht leisten kann, hat zudem den Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Auf Antrag gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit Sitz in Köln, kurz Bafza pflegenden Angehörigen einen Kredit. Das Geld wird vom Amt in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt maximal die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab, mindestens aber 50 Euro. Unter www.bafza.de lässt sich die Darlehenshöhe selbst berechnen.

"Das Problem: Pflegende müssen das Geld sehr bald wieder zurückzahlen", gibt Rohmann zu bedenken. Die Nachfrage nach Darlehen sei daher auch äußerst verhalten. Wer zum Beispiel die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, hat anschließend nur zwei Jahre Zeit, seine Schulden zu tilgen. Und die können sich schnell auf einige Zehntausend Euro summieren. Nur in Härtefällen, wenn der Pflegende beispielsweise selbst krank wird, kann das Amt die Rückzahlung des Darlehens erlassen.

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:Alles aus Liebe

Unsere Autorin war 29 Jahre alt, als sie ihre schwerkranke Mutter zu sich nach Hause holte und jahrelang betreute. Heute sagt sie: Ja, Pflege kann die Hölle sein. Aber sie kann auch glücklich machen.

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