Beim Brieftransport hat die Deutsche Post weniger Zeitdruck als gedacht. Seit gut einem Jahr gilt eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge die Post mindestens 95 Prozent der Briefe drei Werktage nach Einwurf zugestellt haben muss, am vierten Werktag müssen es 99 Prozent sein. Bis 2024 musste die Post Briefe schneller zustellen. Durch diese Gesetzesnovelle konnte die Post Brieflaufzeiten verlängern und Kosten senken. Doch die Bundesnetzagentur kann in diesem und womöglich auch im kommenden Jahr gar nicht kontrollieren, ob der Konzern diese neue Pflicht einhält. Aus diesem Grund komme es auch nicht in Betracht, zum Beispiel eine Geldbuße zu verhängen, sollte die Post bei der Zustellung trödeln. Dies geht aus einem Schreiben an den Beirat der Netzagentur vor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Grund für die fehlende staatliche Kontrollmöglichkeit bei den sogenannten Brieflaufzeiten ist ein Streit vor Gericht. Bei den Laufzeitmessungen musste sich die Netzagentur jahrzehntelang auf ein Marktforschungsunternehmen verlassen, das für die Deutsche Post tätig ist und testweise rund 300 000 Briefe pro Jahr verschickt. Die Daten dieses Marktforschers bekam nicht nur die Post, sondern auch die Bundesnetzagentur. Die Behörde war bei ihrer Bewertung der Situation also abhängig von einem von der Post bezahlten Dienstleister – Kritiker sahen da einen Interessenkonflikt.
Testsendungen von Briefen müssen immer das komplette Kalenderjahr abdecken
Die Gesetzesnovelle änderte das: Seit 2025 darf die Bundesnetzagentur nicht mehr auf die Daten des von der Post bezahlten Marktforschers zurückgreifen, um ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen. Stattdessen sollte sie einen eigenen Auftrag an einen Dienstleister erteilen. Das war jedoch nicht so einfach. Denn an dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren wollte sich auch das Marktforschungsunternehmen beteiligen, das seit Jahrzehnten für die Post tätig ist. Die Netzagentur erlaubte allerdings keine Firmen, die auch für die Post tätig und daher nach ihrem Verständnis nicht unabhängig sind.
Das Marktforschungsunternehmen legte gegen dieses Vergabekriterium Beschwerde ein, der Fall landete vor Gericht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängte dann im Juli 2025 ein „einstweiliges Zuschlagsverbot“ – solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, darf die Bundesnetzagentur den Auftrag nicht vergeben. Wie aus dem Schreiben der Bundesnetzagentur hervorgeht, hat sich eine Entscheidung des Gerichts seither verzögert.
Die Verzögerung ist ärgerlich, denn die Testsendungen von Briefen müssen immer das komplette Kalenderjahr abdecken, da der Jahresdurchschnitt relevant ist. Da 2026 schon angebrochen ist, fällt 2026 in puncto Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben also komplett weg. Sollte sich der Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf hinauszögern und das Zuschlagsverbot auch im Hauptsacheverfahren gelten, „würde das für das laufende Vergabeverfahren auch einen Messbeginn zum 1.1.2027 gefährden“, heißt es nun von der Netzagentur. Dann könnte es erst 2028 losgehen, und die Post müsste im Fall der Fälle erst 2029 mit einem Bußgeld rechnen – in Bezug auf Messungen im Jahr zuvor.
Nach eigenen Angaben hat die Post 2025 die Zustellfristen eingehalten
Die von der Bundesnetzagentur gewünschte unabhängige Prüfung findet zwar nicht statt, die von der Post selbst beauftragten Messungen gibt es aber weiterhin. Diese Überprüfungen fallen für den Bonner Logistiker positiv aus: Ein Post-Sprecher nennt vorläufige Ergebnisse, denen zufolge im vergangenen Jahr 97 Prozent der Sendungen spätestens am dritten Werktag nach Einwurf angekommen sind und 99 Prozent am vierten Werktag. Damit wären die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Allerdings spielen diese Messungen für die Erfüllung der staatlichen Kontrollpflicht keine Rolle. Der Post-Sprecher betont, dass diese Marktforschung in einem TÜV-zertifizierten Verfahren nach einer europäischen Norm erfolge. Nach seinem Verständnis agiert die von der Post bezahlte Firma unabhängig.
Allzu positiv ist die Sicht vieler Bürger auf den Logistikkonzern allerdings nicht. In den ersten drei Quartalen 2025 gingen mehr als 44 000 Beschwerden über Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur ein, die meisten richteten sich gegen den Marktführer DHL/Deutsche Post. So viele waren es noch nie gewesen. Dabei ging es nicht nur um beschädigte Pakete, falsch abgegebene Sendungen und andere Mängel, sondern auch um überlange Wartezeiten auf Briefe.
Im Vergleich zu den Milliarden Briefen und Paketen, die die Post in diesem Zeitraum transportierte, ist das Beschwerdeaufkommen zwar verschwindend gering. Dass es aber deutlich höher ist als früher, sollte zu denken geben: So gingen rund 40 Prozent mehr Beschwerden ein als in den ersten drei Quartalen 2024 und rund 70 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2023.
