Brief an Volkswagen:Das Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes im Wortlaut

Blauer Brief aus Flensburg: Das schrieb die Behörde dem VW-Konzern.

Kraftfahrt-Bundesamt

An Volkswagen AG

... in den am 23.9.2015 sowie am 24.9.2015 mit Vertretern Ihres Hauses geführten Gesprächen haben Sie hinsichtlich der o.g. Motoren eingeräumt, dass konstruktive bzw. sofatwaretechnische Lösungen eingesetzt worden sind, die die Befürchtung entstehen lassen, dass die den betreffenden Fahrzeugtypen zugrunde liegenden Typgenehmigungen nicht der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entsprechen. Hieraus ergibt sich der Verdacht, dass von Ihrem Hause in den o.g. Motorvarianten Abschaltvorrichtungen ... verbaut und unzulässig verwendet worden sind. Aus diesem Grund wird derzeit der verwaltungsrechtliche Status der erteilten Typgenehmigungen geprüft.

Ich bitte daher verbindlich zu erklären, ob in den o.g. Motorvarianten Abschaltvorrichtungen im unzulässigen Sinne ... verbaut und eingesetzt worden sind.

Losgelöst davon stünde jedoch weiter der Verdacht im Raum, dass die auf Basis dieser Typgenehmigung produzierten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge aufgrund des von Ihnen eingeräumten Fehrverhaltens und daraufhin vorgenommenen Manipulationen nicht den erteilten Genehmigungen entsprechen und mithin eine Nichtkonformität vorliegt. In diesem Fall ist das Kraftfahrt-Bundesamt ... gezwungen, die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem jeweils genehmigten Typ in Übereinstimmung gerbracht werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich bereits jetzt um eine verbindliche Erklärung, ob sich Ihr Haus in der Lage sieht, die von Ihnen eingeräumten technischen Problemfelder an den o.a. Motoren im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu beheben. Dazu erwarten wir von Ihnen die Vorlage eines verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplans, aus dem ersichtlich wird, bis wann diese technische Lösung in die sich im Feld befindlichen Fahrzeuge eingebracht werden kann.

Es wird gebeten, zu den aufgeworfenen Fragestellungen bis spätestens zum 7.10.2015 Stellung zu nehmen.

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