Süddeutsche Zeitung

Brexit:Nicht so prickelnd

Champagner aus Leeds? Die britische Regierung provoziert die EU mit einem Vorschlag zu den Herkunftsregeln von Lebensmitteln. Viele Produkte sind geschützt.

Von Alexander Mühlauer, London

Eigentlich liegen die Brexit-Verhandlungen wegen der Corona-Krise auf Eis. EU-Chefunterhändler Michel Barnier hat sich mit dem Virus angesteckt, auch sein britisches Pendant David Frost musste sich in Quarantäne begeben. Um zumindest den Anschein zu erwecken, dass die Gespräche über ein Freihandelsabkommen noch nicht ganz eingeschlafen sind, gab es vor ein paar Tagen eine Videoschalte zwischen London und Brüssel, die allerdings ohne nennenswertes Ergebnis endete. Teilnehmer waren ein Kommissionsvizepräsident, der bislang nicht als Brexit-Experte aufgefallen ist, sowie der britische Minister Michael Gove, der sich für allerlei Themen zuständig fühlt, also auch für den Brexit.

In London ist man noch immer sehr darauf bedacht, die Öffentlichkeit in dem Glauben zu lassen, dass der Abschluss eines Handelsvertrages bis Jahresende trotz Corona-Krise möglich ist. Hinter den Kulissen mehren sich jedoch die Stimmen von hochrangigen Beamten und Diplomaten, die das für illusorisch halten. Dennoch tut die britische Regierung so, als ob die Gespräche im gutem Geiste weiterlaufen würden. Die geplanten Verhandlungsrunden wurden zwar abgesagt, aber das hindert die Briten nicht daran, die EU mit einer Forderung zu reizen, die in manchen Mitgliedsstaaten als dreiste Provokation aufgefasst wird. Großbritannien fühlt sich nicht weiter an die sogenannten geografischen Herkunftsbezeichnungen gebunden und will darüber neu verhandeln. Dazu zählen mehr als 3000 Produkte, etwa Champagner, Parmesan oder Schwarzwälder Schinken. Als erstes hatte die Financial Times über den Vorstoß berichtet.

In der EU unterliegen diese Produkte einem besonderen Schutz: Sie dürfen unter diesen Bezeichnungen nur dann verkauft werden, wenn sie auch in den entsprechenden Regionen hergestellt werden. So darf zum Beispiel ein in den USA produzierter "Feta" oder "Parmesan" nicht in der EU angeboten werden. Gerade für Länder wie Italien oder Frankreich geht es dabei um den Schutz nationaler Heiligtümer. Kein Wunder also, dass ein EU-Diplomat das Ansinnen der Briten als "nicht verhandelbar" zurückweist. Die EU-Kommission erinnert ihrerseits an den Austrittsvertrag, in dem klar geregelt sei, dass die Briten das Prinzip der Herkunftsbezeichnungen anerkennen würden. In London sieht man das anders und verweist auf einen Passus, wonach das System durch eine Alternative ersetzt werden könnte. Wie es aussieht, wollen es sich die Briten offenhalten, nach dem Brexit "Parmesan" aus den USA zu importieren - oder womöglich gar selbst herzustellen.

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SZ vom 04.04.2020
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