Süddeutsche Zeitung

Braunkohletagebau:Gericht stoppt vorerst umstrittene Abholzung im Hambacher Wald

  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat gegen den Ausbau des Braunkohletagebaus bei Hambach geklagt.
  • Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage vor kurzem abgewiesen.
  • Gegen das Urteil hat der BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, das hat nun die Abholzung in dem Forst vorerst gestoppt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die umstrittenen Rodungen im Hambacher Wald vorerst gestoppt. Die Abholzung dürfe ab dem heutigen Dienstag um 18 Uhr vorläufig nicht fortgesetzt werden, teilte das Gericht mit. Gestern hatte der Energiekonzern RWE wieder damit begonnen, auf dem Gelände Bäume zu entfernen. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei. Beamte und RWE-Mitarbeiter waren mit Steinen beworfen worden.

Der Rodungsstopp gelte so lange, bis das Oberverwaltungsgericht über eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts entschieden habe, teilten die Richter mit. Vor vier Tagen hatte das Verwaltungsgericht Köln eine Klage vom BUND gegen den Ausbau des Tagebaus abgewiesen.

Der Hambacher Forst ist ein altes Waldstück etwa 30 Kilometer westlich von Köln, unter dem Millionen Tonnen Braunkohle liegen. RWE möchte in dem Gebiet noch zwei Jahrzehnte lang abbauen. Umweltschützer haben den Wald im Herbst besetzt, um die Rodung weiterer Bäume zu verhindern.

Der BUND hatte das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Tagebaus verklagt. Die Verwaltung habe dessen Umweltverträglichkeit nicht geprüft, als sie den Betriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 genehmigte, monierten die Naturschützer. Überdies sei der Hambacher Forst faktisch ein Vogelschutzgebiet und potenziell ein sogenanntes Fauna-Flora-Habitat (FFH).

Die Richter am Verwaltungsgericht Köln hatten geurteilt, dass bei der Zulassung alle nötigen Vorgaben berücksichtigt worden seien.

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