Bonus-Regeln:Grenzen für Exzesse

Die Regeln für die Boni der Banker sind kompliziert. Das liegt daran, dass verschiedene Regulierungsbehörden daran mitgewirkt haben.

Von Andrea Rexer und Meike Schreiber, München/Frankfurt

Es klingt schon fast ein wenig nach Selbstironie, wenn die Finanzaufsicht Bafin die "Institutsvergütungsverordnung" (IVV) für Banken als "lebendes Rechtsgebiet" bezeichnet. Denn tatsächlich haben sich die Regeln für die Gehälter von Banken seit 2009 immer und immer wieder verändert. Die erste Fassung lag 2010 vor, die Auslegung der jüngsten Neuerungen wird von der Bafin in den nächsten Tagen veröffentlicht. Notwendig wurden die Änderungen, weil auf europäischer Ebene nachgebessert wurde.

Die Basis für die Vergütungsregeln sind jedoch global. Auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in Pittsburgh im September 2009 einigte man sich auf ein Grundlagenpapier. Darin wurde festgehalten, dass künftig die Bezahlung von Bankern langfristige Gewinne belohnen solle und nicht mehr das kurzfristiges Zocken. Die Hoffnung der Politiker: Banken würden so stabilere Erträge erwirtschaften.

Folgerichtig wurde der fixen Vergütung ein größerer Stellenwert eingeräumt. Seither dürfen Boni nicht höher als das Fixgehalt sein. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Eigentümer können den Spielraum für Sonderzahlungen auf 200 Prozent der Fixgehälter erhöhen, müssen das aber schlüssig begründen.

Das Institutsvergütungsgesetz hat zwei Teile. Einen allgemeinen, der für alle Banken gilt. Hier sind lediglich die Grundprinzipien festgelegt. Etwa dass der Aufsichtsrat über die Vorstandsvergütung entscheidet und die Vorstände über die Bezahlung der restlichen Mitarbeiter.

Schmerzhaft wird die IVV jedoch vor allem für "bedeutende" Banken. Das sind jene Institute, die als systemrelevant eingestuft sind. Ein Kriterium dafür ist beispielsweise, dass ihre Bilanzsumme größer als 15 Milliarden Euro ist.

Sie müssen gegenüber der Finanzaufsicht darlegen, welche Mitarbeiter als "Risikonehmer" einzustufen sind. Das sind Arbeitnehmer, die ganz besonders zum Geschäftsgewinn oder -verlust beitragen und daher auch ein hohes Gehalt beziehen. Ihre variable Vergütung darf nur zu 60 Prozent sofort ausbezahlt werden, der Rest wird zunächst einbehalten und darf erst gestaffelt ausbezahlt werden. Mindestens drei Jahre lang werden diese Boni gestreckt. Je nachdem, in welcher Risikoklasse ein Mitarbeiter eingestuft wird, kann es auch länger dauern. Bei diesen einbehaltenen Boni kann die Bank im Zeitablauf die Ansprüche verringern - etwa wenn Verluste eingetreten sind.

In besonders ernsten Fällen können seit 2017 auch Boni zurückgefordert werden, die bereits ausgezahlt worden sind. Das nennt man in der Fachsprache "claw back". Zurückgefordert werden dürfen Boni allerdings nur für den Zeitraum des Vorfalls, der die Rückforderung ausgelöst hat.

Auch wenn viele Experten die Rückforderungsmöglichkeiten und die langen Auszahlungszeiträume für sinnvoll erachten, gibt es grundlegende Kritik an den Vergütungsregeln. "Es war klar, dass die Begrenzung der Boni zu einer Erhöhung der Fixgehälter führen würde. Das ist weder aus Aktionärssicht noch aus einer gesellschaftlichen Sicht zielführend", sagt etwa Personalberater Matthias Saenger. Am Beispiel der Deutschen Bank zeigte sich das im Geschäftsjahr 2015 in den gestiegenen Ausgaben für Fixgehälter: Die Zusatzausgaben beliefen sich auf 300 Millionen Euro.

Ein Ende der Gehaltsregulierung ist übrigens noch immer nicht in Sicht: Gerade wird in Brüssel die Eigenkapitalrichtlinie (CRD) überarbeitet. Gut möglich, dass das Auswirkungen auf die Boni-Regeln hat.

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