Cum-Ex-Skandal:Diese Banken stehen mit vor Gericht

Cum-Ex-Skandal: Cum-Ex-Geschäfte sind schwer zu durchschauen.

Cum-Ex-Geschäfte sind schwer zu durchschauen.

(Foto: Stefan Dimitrov / SZ)

Das Bonner Landgericht hat entschieden: Im ersten Strafprozess in Deutschlands größtem Steuerskandal werden auch Banken beteiligt. Müssen sie haften für den angeklagten Griff in die Staatskasse?

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Der erste Strafprozess in der Cum-Ex-Steueraffäre wird noch einmal komplexer. An diesem Montag hat das Landgericht Bonn entschieden, neben den beiden angeklagten Briten fünf Gesellschaften als Nebenbeteiligte in das Verfahren mit einzubeziehen. Nach SZ-Informationen handelt es sich dabei um die Holdinggesellschaft und eine Fondstochter der Hamburger Privatbankgruppe M.M. Warburg, eine Tochterfirma der US-Bank BNY Mellon, eine Zweiggesellschaft des französischen Instituts Société Générale sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest.

Es werden dann zwar keine Bank- oder Fondsmanager auf der Anklagebank sitzen, aber die betroffenen Firmen dürften von Anwälten vertreten am Verfahren teilnehmen. Es geht um viel Geld: Die 12. Strafkammer am Bonner Landgericht möchte gleich im ersten Strafprozess klären, wer am Ende alles haften könnte für den angeklagten Griff in die Staatskasse. Im Strafgesetzbuch ist festgelegt, inwiefern Täter, Teilnehmer und andere Profiteure von illegalen Geschäften haftbar gemacht werden können: Als Ausgleich für den mutmaßlich angerichteten Steuerschaden steht dem Gericht das Instrument der "Einziehung" von Vermögen offen. Die Kammer hält es "hinsichtlich bestimmter Fälle der Anklageschrift" für wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für eine solche Einziehung gegeben seien, teilte das Gericht mit.

Von dem Prozess in Bonn dürfte also nicht nur hinsichtlich der Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften ein Signal ausgehen. Angeklagt sind zwei ehemalige Händler der Hypo-Vereinsbank, die sich später mit einer Investmentfirma auf Cum-Ex spezialisiert haben sollen. Ihnen wird schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen angelastet; in einem weiteren Fall blieb es beim Versuch. Der Schaden für den Fiskus belief sich laut Anklage auf 447,5 Millionen Euro. Bei den fraglichen Geschäften schoben Händler, Banken und deren Helfer Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch so schnell hin und her, dass die Finanzämter nicht mehr durchblickten und nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer doppelt oder sogar mehrfach erstatteten. Ob und inwiefern die nun am Verfahren beteiligten Banken und Fondsgesellschaften zu diesem Griff in die Staatskasse beigetragen haben, wird sich vom 4. September an vor Gericht klären. Warburg hält die Vorwürfe für unbegründet.

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