Süddeutsche Zeitung

Bonität:Längst bezahlt

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Ohne Schufa-Auskunft läuft nicht mehr viel. Vermieter, Mobilfunkanbieter und Kreditinstitute holen Auskünfte über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden ein. Verbraucher sollten regelmäßig die eigene Bonität prüfen.

Von Marlene Thiele, München

Ohne Schufa-Auskunft läuft nicht viel: Fast alle Vermieter, Mobilfunkanbieter und Kreditinstitute informieren sich über die Kreditwürdigkeit potenzieller Vertragspartner, meist über die Schufa oder eine andere Wirtschaftsauskunftei. Wenn in der eigenen Auskunft ein Negativvermerk gespeichert ist, bekommt man die Wohnung eben nicht und den Kredit auch nur zu weitaus schlechteren Konditionen. Manchmal ist man gar nicht selbst schuld daran, sondern wurde einfach nur verwechselt, und es war in Wahrheit ein ganz anderes Lieschen Müller, das die Raten nicht gezahlt hat.

Wirtschaftsauskunfteien speichern die negativen Einträge auch, nachdem die Schuld beglichen worden ist, allerdings nicht unbegrenzt. Es lohnt sich also, regelmäßig die eigene Bonität zu prüfen und eine kostenlose Datenübersicht bei den Wirtschaftsauskunfteien anzufordern. Sinnvoll ist das vor allem am Jahresanfang, denn personenbezogene Daten müssen laut Paragraf 35 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Jahresende des dritten Jahres nach Rückzahlung gelöscht werden. Ein im Frühjahr 2014 abgezahlter Kredit sollte also am 31. Dezember 2017 gelöscht werden - wenn alles glatt läuft. "Nach unserer Erfahrung passieren immer wieder Fehler", sagt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. "Einträge werden nicht gelöscht oder werden der falschen Person zugeordnet."

Wer in der Datenübersicht einen Fehler findet, sollte auf das Unternehmen zugehen, von dem der Fehler stammt und diesem beweisen, dass falsche Angaben gemacht wurden. Das Unternehmen ist verpflichtet, den fehlerhaften Vermerk bei der Wirtschaftsauskunftei korrigieren zu lassen. Befinden sich noch veraltete Vermerke in der Bonitätsauskunft, kann man schriftlich deren Löschung verlangen. Sollte das Problem nicht über das Unternehmen oder die Wirtschaftsauskunftei gelöst werden können, helfen auch die Landesdatenschutzbeauftragten oder Verbraucherzentralen.

Lange werden die Gesetze in dieser Form aber nicht mehr gelten. Im Mai wird das BDSG durch eine BDSG-Neufassung und durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst. Für die Datenverarbeitung der Auskunfteien bringt das aber keine wesentlichen Änderungen.

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Quelle:
SZ vom 20.01.2018
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