Luftfahrt:Boeing einigt sich mit US-Börsenaufsicht auf Strafe

Luftfahrt: Die Boeing "737 Max" war nach zwei Abstürzen lange mit Startverboten belegt.

Die Boeing "737 Max" war nach zwei Abstürzen lange mit Startverboten belegt.

(Foto: Peter Cziborra/Reuters)

Nach zwei Abstürzen soll der Konzern Investoren über die Sicherheit des Problemfliegers "737 Max" getäuscht haben. Boeing will die Vorwürfe "weder zugeben noch bestreiten", nun aber 200 Millionen Dollar zahlen.

Im Streit mit der US-Börsenaufsicht SEC nach den zwei Abstürzen des Unglücksjets 737 Max wird der Luftfahrtkonzern Boeing eine hohe Millionensumme zahlen. Die SEC hatte ihm und dem damaligen Boeing-Chef Dennis Muilenburg vorgeworfen, Investoren über die Sicherheit seiner 737 Max getäuscht zu haben. Die Börsenaufsicht teilte mit, dass Boeing 200 Millionen US-Dollar Strafe zahlen müsse und Muilenburg eine Million US-Dollar Strafe. Weder Boeing noch Muilenburg haben ein Fehlverhalten zugegeben, beide stimmten der Zahlung aber zu.

"In Zeiten von Krisen und Tragödien ist es besonders wichtig, dass börsennotierte Unternehmen und Führungskräfte den Märkten vollständige, faire und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung stellen", teilte SEC-Chef Gary Gensler mit. Boeing und Muilenburg hätten die Anleger in die Irre geführt, indem sie die Sicherheit der 737 Max zugesichert hätten, obwohl sie von ernsthaften Sicherheitsbedenken gewusst hätten. Boeing erklärte in einer Stellungnahme, dass mit dem Vergleich die Untersuchung der Börsenaufsicht abgeschlossen sei und der Konzern die Vorwürfe "weder zugeben noch bestreiten wird".

Das Unternehmen war nach zwei Abstürzen im Oktober 2018 und im März 2019 mit insgesamt 346 Toten schwer in die Kritik geraten - der Konzern rutschte in eine Krise. Der Problemflieger 737 Max war nach den zwei Abstürzen lange mit Startverboten belegt. Anfang 2021 einigte sich Boeing mit dem Justizministerium wegen Betrugs- und Verschwörungsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Skandal auf Strafzahlungen von mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar.

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