Süddeutsche Zeitung

BKA-Rasterfahndung:Telekom soll Kundendaten weitergegeben haben

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 soll die Telekom dem BKA nahezu alle Kunden-Datenbestände bereitgestellt haben - für eine umfassende Durchrasterung.

Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) einem Zeitungsbericht zufolge nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für großangelegte Rasterfahndungen bereitgestellt.

Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkreten Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom - und das ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf gut informierte Konzernkreise.

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen in den USA von 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potentiellen Schläfern gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden.

Wie die Zeitung weiter berichtet, sehen Führungskreise des Unternehmens bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten.

Die Telekom wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern, sondern verwies an das BKA. Doch auch das BKA gab dem Blatt zufolge am Mittwoch keine Auskunft zu den Vorgängen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bundesweite Rasterfahndung nach Schläfern 2006 für verfassungswidrig erklärt.

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