Billigproduktion in Asien:Manche fordern eine gesetzliche Regelung in Deutschland - bislang vergeblich

Über den Brandhergang gibt es unterschiedliche Versionen. Die Kläger-Seite hat das anerkannte Institut for Forensic Architecture in London mit einer Simulation des Tathergangs beauftragt. Demnach gab es nur eine durchgängige Treppe in dem Gebäude, vorgeschrieben sind in Pakistan zwei Treppen. Entzündet habe sich das Feuer durch einen Ballen Jeans, der in Brand geriet. Kik dagegen beruft sich auf einen Ermittlungsbericht, demzufolge an verschiedenen Stellen im Gebäude chemische Brandsätze gelegt wurden - von Kriminellen, die von den Fabrikbesitzern Geld erpressen wollten. Nach Ansicht der Klägeranwälte ist die Brandursache aber ohnedies unwesentlich, entscheidend seien die Mängel beim Feuerschutz. Wäre der Feuerschutz in der Fabrik besser gewesen, würden viele der Opfer heute noch leben - das ist ihre feste Überzeugung. "Niemals wären so viele Menschen verbrannt", sagt Anwalt Faisal Sidiqi.

Lange war die Hoffnung der Kläger groß, Rechtsgeschichte schreiben zu können. Mittlerweile ist Ernüchterung eingekehrt. Grund ist ein Expertengutachten, welches das Gericht in Auftrag gegeben hat. Darin kommt der britische Rechtsgelehrte Ken Oliphant zu dem Schluss, dass die Ansprüche auf Schmerzensgeld in Pakistan nach zwei Jahren verjähren. Dann wäre die Klage aus dem März 2015 zu spät eingereicht worden. Schließt sich das Gericht der Auffassung an, dann könnte der Prozess schnell vorbei sein und der Kern der Klage - die Verantwortung der Auftraggeber - bliebe unbeantwortet.

Dem Gericht steht es allerdings frei, trotz des Gutachtens in die Beweisaufnahme einzutreten. Eine frühere Klage hätte womöglich die Verhandlungen der Betroffenen mit Kik gefährdet. Schließlich hatte die Firma drei Monate nach dem Unglück eine Million Dollar Soforthilfe an die Opfer und ihre Familien gezahlt und langfristige Hilfen zugesichert. "Erst als die Verhandlungen darüber länger stockten, haben wir die Klage eingereicht", sagt die ECCHR-Juristin Carolijn Terwindt. Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation müssten die Verhandlungen zwischen Kik und den Betroffenen auch nach pakistanischem Recht eine aufschiebende Wirkung auf die Verjährung haben.

Im September 2016 haben sich beide Seiten auf Entschädigungen geeinigt. Kik gab weitere 5,15 Millionen Dollar, die nun als Renten an die Betroffenen ausgezahlt werden. "Kik ist seiner Verantwortung gerecht geworden", sagte Kik-Manager Ansgar Lohmann am Montag bei einem Pressegespräch in Düsseldorf.

Die Klage hat viele Unternehmen in Deutschland aufgeschreckt. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Bei nächster Gelegenheit könnten Betroffene aus dem Ausland erneut gegen ein deutsches Unternehmen vor einem deutschen Gericht klagen. Diese Rechtsunsicherheit würden einige Unternehmen wie Kik oder Tchibo gerne beseitigen. Sie haben deshalb wiederholt ein Gesetz gefordert, das die unternehmerischen Sorgfaltspflichten regelt. Darin soll festgeschrieben werden, welche Verantwortung eine Firma für ihre Zulieferer im Ausland hat und wann Beschäftigte aus anderen Ländern vor einem deutschen Gericht klagen können. Dies war Ende Oktober auch Thema bei der Jahrestagung des von der Bundesregierung initiierten Textilbündnisses in Berlin.

Doch nicht alle Unternehmen unterstützen diesen Vorstoß. Bei den Beratungen für einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte in Deutschland lehnten große Teile der Wirtschaft eine gesetzliche Regelung ab. Damals hatten unter anderem Brot für die Welt und Misereor einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung entschied sich für eine freiwillige Regelung.

Am liebsten wäre Unternehmensjuristen eine Regelung auf europäischer Ebene. Käme ein Gesetz - in Deutschland oder auf europäischer Ebene - und würden gleichzeitig die Möglichkeiten von Betroffenen gestärkt, Sammelklagen in Deutschland einzureichen, dann hätten die vier Kik-Kläger die Situation für Beschäftigte in den globalen Lieferketten ein wenig verbessert - auch dann, wenn nun in Dortmund über ihren Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verjährung gar nicht entschieden werden sollte.

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