Billigflieger:Ryanair verliert vor Gericht

Von Detlef Esslinger, Frankfurt

Die Unabhängige Flugbegleiter-Organisation (Ufo) darf weiterhin einen Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen bei Ryanair und der Flugsicherheit bei dem Billigflieger behaupten. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies nach Angaben der Gewerkschaft einen Antrag von Ryanair zurück, eine Einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Gericht sei der Meinung, die Bewertung durch Ufo sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Ryanair empfand die Äußerungen von Ufo als verleumderisch und brach Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ab. Ufo-Chef Nicoley Baublies forderte die Firma am Montag "zur sofortigen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf".

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