Die Unabhängige Flugbegleiter-Organisation (Ufo) darf weiterhin einen Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen bei Ryanair und der Flugsicherheit bei dem Billigflieger behaupten. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies nach Angaben der Gewerkschaft einen Antrag von Ryanair zurück, eine Einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Gericht sei der Meinung, die Bewertung durch Ufo sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Ryanair empfand die Äußerungen von Ufo als verleumderisch und brach Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ab. Ufo-Chef Nicoley Baublies forderte die Firma am Montag "zur sofortigen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf".
Billigflieger:Ryanair verliert vor Gericht
Von Detlef Esslinger, Frankfurt
© SZ vom 13.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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