Süddeutsche Zeitung

Billig-Airlines:Ryanair im Visier

Die irische Fluggesellschaft Ryanair lässt viele Flugzeuge von Piloten fliegen, die nicht bei ihr angestellt sind. Nun wollen die Krankenkassen Geld sehen.

Von Ralph Hötte und Hans Leyendecker

Das Piloten-System der Billigfluggesellschaft Ryanair gerät nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung immer stärker unter Beschuss: Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt bereits seit längerem - wie berichtet - ein Verfahren gegen Mitarbeiter eines britischen Personaldienstleisters wegen des Verdachts der Lohnsteuerhinterziehung und wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetruges und hat auch die Wohnräume von drei Piloten wegen des Verdachts der Beihilfe durchsucht. Ermittelt wird in Koblenz insgesamt gegen etwa 50 Piloten. Bei der Personalagentur handelt es sich den Informationen zufolge um die Firma Brookfield Aviation Limited. Gegen Verantwortliche der Ryanair wird demnach nicht ermittelt.

Nun hat sich auch der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) eingeschaltet. Er hat die Situation von so genannten Contractor-Piloten an deutschen Ryanair-Basen geprüft. "Die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit treten gegenüber den Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung deutlich in den Hintergrund, so dass Sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer ... zu betrachten sind", heißt es in einem Schreiben des GKV an Erik Fengler, einen der betroffenen Piloten, der früher für Ryanair flog. Jetzt fordert der Verband, dass für ihn und andere Piloten Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden.

Was wie ein gewöhnlicher Kleinkrieg um Leiharbeit und Scheinselbständigkeit aussieht, kann im Fluggeschäft große Auswirkungen haben. Etliche Billigfluglinien lassen häufig Maschinen von Piloten fliegen, die nicht fest angestellt sind und kein garantiertes Einkommen haben. Die Piloten werden stattdessen von Personalagenturen an die Fluggesellschaften vermittelt und sind- wie im Fall Ryanair - verpflichtet, sich selbst anzumelden. Formal sind sie dann Geschäftsführer ihrer eigenen Firmen und arbeiten selbständig. Ryanair soll etwa 3000 Piloten beschäftigen, ein Drittel seiner Captains und mehr als die Hälfte seiner First Officer sollen nicht direkt bei Ryanair angestellt sein. Das Unternehmen spart sich so die Abgaben für Kranken, Sozial, Renten-, Unfall - und Arbeitslosenversicherung.

Auf Anfrage zu dem Schreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen erklärte Ryanair: "Wir kommentieren keine Dokumente, die wir nicht kennen. In jedem Fall bleibt der Einsatz von Contractor-Piloten legal und er ist sehr verbreitet in der Flugindustrie." Einige Unternehmen gehen sogar noch viel weiter als Ryanair. Bei ihren Flügen bekommen die Co-Piloten kein Geld, sondern müssen für den Einsatz selbst zahlen. Manche Pilotenanwärter lassen sich darauf ein, weil sie nur auf diese Weise Flugstunden sammeln können.

Bei einer Gesamtbetrachtung des Billigflug-Marktes sind die Bedingungen bei Ryanair nicht einmal besonders schlecht. Ähnliche Modelle nutzen auch andere Billig-Airlines. Deutsche Krankenkassen stufen solche Piloten nicht als Selbständige ein, sondern als Arbeitnehmer des Personaldienstleisters.

Im Fall Fengler führt die GKV einige Gründe auf: Der Pilot habe Ryanair-Uniform getragen und sich verpflichtet, elf Monate im Jahr bereitzustehen. Der Pilot habe kein Recht gehabt, Einsätze abzulehnen. Deshalb erkenne man "kein nennenswertes unternehmerisches Handeln". Es liege damit eine "vollzeitige Verfügbarkeit für Brookfield Aviation einschließlich einer Urlaubsregelung vor, wie sie bei Arbeitnehmern besteht". Die Personalagentur Brookfield Aviation Limited wollte sich auf Anfrage zu dem Vorgang nicht äußern.

In Frankreich und Italien hat die Fluggesellschaft bereits Prozesse verloren

Nicht nur in Deutschland sind Behörden in diesem Fall aktiv geworden. In Frankreich wurde Ryanair wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben zu einer Zahlung von acht Millionen Euro verurteilt. Ein Großteil der Summe wurde der Sozialversicherung zugesprochen, ein Teil kam der Piloten-Pensionskasse zugute. Auch in Rom beschäftigte sich ein Gericht mit dem Fall. 3,2 Millionen Euro flossen danach an die nationale italienische Sozialversicherungsanstalt. Auch in England ist das Contractor-Modell Gegenstand von Ermittlungen.

An diesem Mittwoch steht in der Sache nun auch vor dem Arbeitsgericht in Wesel ein Gerichtstermin an. Pilot Fengler hat gegen Ryanair und den britischen Personaldienstleister Brookfield Aviation geklagt. Ebenso "wie viele meiner Ex-Kollegen", sagt er, sei er mit der Prüfung durch die GKV einverstanden. Nur in einem Punkt stimme er nicht zu. Für ihn sei nicht Brookfield der große Gegner, sondern Ryanair als eigentlicher Arbeitgeber. Die wesentlichen Dienstanweisungen würden die Piloten direkt von Ryanair erhalten. Dazu gehörten Flug-und Dienstpläne, Handbücher und aktuelle Weisungen.

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SZ vom 04.11.2015/hgn
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