Misserfolg bei Bilfinger:Roland Koch soll für sein Intermezzo in der Wirtschaft zahlen

Roland Koch bei Bilfinger.

Der langjährige Vorstandsvorsitzende der Bilfinger Berger SE, Herbert Bodner (links), und sein Nachfolger Roland Koch im Jahr 2011.

(Foto: Boris Roessler/picture alliance/dpa)
  • Der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzerns Bilfinger steckt in der Krise.
  • Nun fordert der Konzern Schadenersatz vom ehemaligen Vorstandschef Koch sowie von anderen Managern aus den Jahren 2006 bis 2015.
  • Das Vorgehen ist spektakulär, aber kompliziert.

Von Caspar Busse

Er war einer der sehr seltenen Quereinsteiger an die Spitze eines Konzerns, und er scheiterte am Ende grandios: Roland Koch, heute 59 Jahre alt, war mehr als zehn Jahre lang CDU-Ministerpräsident in Hessen - und wechselte dann nach seinem Rückzug Ende 2011 in die Wirtschaft. Der Politiker und Jurist wurde Vorstandsvorsitzender des Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzerns Bilfinger, blieb aber nur bis 2014. Dann schied er wieder aus, wegen Erfolglosigkeit. Bilfinger versank in der Krise.

Kochs Intermezzo in der Wirtschaft wird ein Nachspiel haben: Bilfinger fordert Schadenersatz von dem ehemaligen Vorstandschef sowie von anderen Managern aus den Jahren 2006 bis 2015. Der Aufsichtsrat unter der Führung des langjährigen Metro- und Daimler-Managers Eckhard Cordes wirft ihnen unter anderem vor, sogenannte Compliance-Managementsysteme, also Regeln für gute Unternehmensführung, nicht ordnungsgemäß eingeführt zu haben. Insgesamt geht es bei den Forderungen immerhin um rund hundert Millionen Euro. Koch sei sich keiner Schuld bewusst, sagt sein Sprecher dazu.

"Für Deutschland ist das durchaus spektakulär", bewertet Christoph Kaserer, Betriebswirtschaftsprofessor an der TU München, den Vorgang. Hierzulande kämen Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände nur sehr selten vor. Bislang hätten Aufsichtsräte daran auch nur wenig Interesse gehabt. Doch mittlerweile seien sie teilweise dazu gezwungen, um sich nicht selbst haftbar zu machen. So war es jetzt auch bei Bilfinger: Die internationale Rechtsanwaltskanzlei Linklaters hatte nach SZ-Informationen für das Unternehmen im Auftrag des Aufsichtsrats seit März 2016 den gesamten Fall geprüft und am Ende empfohlen, Ansprüche geltend zu machen. Die Aufseher haben dann die juristischen Schritte in ihrer Sitzung am Dienstag beschlossen. In welcher Höhe Schadenersatzansprüche tatsächlich durchgesetzt werden können, stehe noch nicht fest. "Auch wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche ehemaligen Vorstandsmitglieder in welcher konkreten Höhe in Anspruch genommen werden sollen", teilte Bilfinger mit.

Es sei klar, dass immer auch Fehlentscheidungen in Unternehmen getroffen würden, sagt Experte Kaserer. Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadenersatz sei mindestens grobe Fahrlässigkeit, betont er. Das Problem sei, dies von der "normalen" Tätigkeit abzugrenzen und dann auch zu beweisen. Bislang gab es in Deutschland nur wenige solcher Fälle - im Gegensatz etwa zu den USA. Dort können sich beispielsweise Aktionäre oder andere Geschädigte zusammenschließen und auf Schadenersatz klagen. Für diese (und die tätigen Rechtsanwälte) besteht damit ein finanzieller Anreiz, solche Verfahren durchzusetzen.

In der Regel besteht eine Managerhaftpflicht-Versicherung

Kaserer plädiert dafür, dass auch in Deutschland genauer hingeschaut wird. "Ich glaube, dass wir mehr Kontrolle brauchen. Man würde sich auch mehr Rechtssicherheit wünschen", sagt er. "Ich halte das Vorgehen für richtig", sagt auch Manuel Theisen, BWL-Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der frühere Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, musste sich beispielsweise vor Gericht in mehreren Verfahren verantworten, weil er in einem Fernsehinterview öffentlich die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch in Zweifel gezogen hatte. Am Ende erhielten die Kirch-Erben rund 930 Millionen Euro. Breuer musste an seinen früheren Arbeitgeber gut drei Millionen Euro aus seinem Privatvermögen bezahlen.

Auch Siemens war in der tiefen Korruptionsaffäre gegen Vorstandsmitglieder vorgegangen und hatte sich größtenteils außergerichtlich auf Millionen-Zahlungen geeinigt. Die Bayern LB hatte versucht, im Rahmen der desaströsen Übernahme der Kärntner Bank Hypo Alpe Adria Schadenersatz gegen Manager geltend zu machen. Zuletzt hatte der Aufsichtsrat der Pharmafirma Stada Vorwürfe gegen das frühere Management erhoben. Zunächst müssen Manager selbst haften, in der Regel besteht aber eine sogenannte Managerhaftpflicht-Versicherung, teilweise mit Selbstbeteiligung. Wann und in welchem Umfang diese einspringt, ist oft umstritten.

Bilfinger würde auch vor Gericht ziehen

Bilfinger will gegen Koch und elf weitere ehemalige Vorstände vorgehen, darunter ist auch der Vorgänger Kochs an der Firmenspitze, Herbert Bodner, von 1999 bis 2011 und wieder von August 2014 bis Mai 2015 im Amt. Der Österreicher feierte just am Dienstag seinen 70. Geburtstag, als die Meldung veröffentlicht wurde. Ausdrücklich nicht betroffen ist der amtierende Vorstandsvorsitzende Tom Blades. Als Beispiele für das unterstellte Fehlverhalten werden der Erwerb einer Firma im Jahr 2012 genannt, die Schmiergelder für Aufträge in Brasilien gezahlt haben soll, oder zweifelhafte Nigeria-Geschäfte des Konzerns. Hier musste Bilfinger eine Strafe in Höhe von 32 Millionen Dollar zahlen und die Aufsicht der US-Justizbehörde akzeptieren.

Bilfinger selbst ist seit Langem in einer tiefen Krise. Auch 2017 machte das Traditionsunternehmen, das sich mittlerweile vor allem auf Dienstleistungen und nicht mehr auf den Bau konzentriert, erneut einen Verlust von 89 Millionen Euro, auch 2018 soll es wieder rote Zahlen geben. Der Umsatz liegt nur noch bei vier Milliarden Euro. Offenbar soll nun zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den ehemaligen Bilfinger-Managern versucht werden. Wenn kein Vergleich zustande kommt, würde Bilfinger auch vor Gericht ziehen. Koch jedenfalls verweist darauf, dass in den vergangenen drei Jahren kein einziger konkreter Vorwurf erhoben worden sei. Und er ist selbst Rechtsanwalt.

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