Bilanzwert:Lufthansa und Aktionär streiten über Bonusmeilen

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Vielflieger sammeln und sammeln: Rund 200 Milliarden Flugmeilen haben Kunden der Lufthansa mittlerweile angehäuft. Sollten diese eingelöst werden, wird es teuer für den Konzern. Ein Aktionär bezweifelt, dass die Lufthansa dafür genug Rücklagen habe. Nun steht die Hauptversammlung vor der Frage: Wie viel ist eine Meile wert?

Eine Seemeile, das sind 1852 Meter. Die Längeneinheit wird für Luft- und Schifffahrt gleichermaßen genutzt, an der genauen Zahl gibt es keine Zweifel. Doch wie berechnet man den Wert einer solchen Meile, genauer gesagt: einer Bonusmeile?

Darüber gibt es gerade einen Streit zwischen der Lufthansa und den Aktionären des Konzerns. Die Lufthansa bilanziert die Sammelpunkte treuer Kunden zu je 0,8 Cent. Ein Anteilseigener sieht dies aber anders: Mindestens 2,77 Cent sei die Meile doch wert.

Das klingt nach einem kleinen Unterschied. Doch der Aktionär verweist auf rund 200 Milliarden Bonusmeilen, die Kunden mittlerweile angesammelt haben. Hantiere hier die Lufthansa mit falschen Zahlen, fürchtet der Anleger, drohe ein Milliardenloch in der Bilanz.

Seine Sicht möchte der Aktionär nun offiziell durchboxen. Er wird sich auf der der Lufthansa-Hauptversammlung zu Wort melden, ein entsprechender Antrag ist gestellt.

Darin beruft er sich auf ein Urteil des Landgerichts Kölns: Die Richter hatten einem Kläger rechtgegeben, der gegen die Abwertung seine gesammelten Bonusmeilen geklagt hatte. "In dem vor dem Verfahren beziffert die Gesellschaft selbst den Wert einer Prämienmeile zwischen 2 und 5 Cent, mindestens jedoch mit 2,77 Cent", heißt es in dem Antrag des Aktionärs. "Die Gesellschaft verkauft ihre Prämienmeilen zu ebenfalls ca. 2,7 Cent an Dritte in nicht unerheblichem Maße." Damit liege der Wert einer Meile erheblich über dem Rückstellungswert von 0,8 Cent.

Die Lufthansa sieht weder im Antrag noch in ihrer Rechnung eine Gefahr. Die Bilanzierung sei richtig und von Experten geprüft, sagte ein Sprecher der SZ. Das Berechnungsmodell, das während des Gerichtsverfahrens angewendet wurde, stamme gar nicht von der Lufthansa selbst. Die Zahlen damals seien ohne Zugang zu aktuellen Informationen über Flugpreise, Auslastung der Flugzeuge oder Prämien entstanden - eine solche extern vollzogene Berechnung sei nicht aussagekräftig.

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